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BKK der SIEMAG
Wiesenstr. 30
57271 Hilchenbach Der Wahltarif "Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten"Typ: Bonus
Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten: Versicherte der BKK der SIEMAG erhalten bei nachgewiesenem gesundheitsbewussten Verhalten einen Bonus. Dieser wird als Beitragsermäßigung in Höhe von 75,00 Euro / Jahr gewährt. Erfüllt der familienversicherte Ehegatte die Bonusvoraussetzungen, erhält das Mitglied ebenfalls eine Beitragsermäßigung von 75,00 Euro / Jahr. Voraussetzungen: 1. "Check-up 35" Versicherte nehmen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr alle zwei Jahre an einer ärztlichen Gesundheitsuntersuchung teil 2. Krebsfrüherkennung für Frauen und Männer Versicherte nehmen jährlich (Frauen ab dem 20., Männer ab dem 45. Lebensjahr) an einer Krebsfrüherkennungsuntersuchung teil 3. Kinderuntersuchungen U1-U9 und J1-Jugenduntersuchung; 4. Zahngesundheitsuntersuchung für Kinder Mitversicherte Kinder nehmen die vorgesehenen Kinderuntersuchungen sowie die individualprophylaktischen Untersuchungen beim Zahnarzt für den Zeitraum des jeweiligen Jahres in Anspruch (im Alter zwischen 6 und 18 Jahren kalenderhalbjährliche Untersuchung) 5. Zahngesundheitsuntersuchung für Erwachsene Versicherte ab dem 18. Lebensjahr nehmen jährlich an einer prophylaktischen Untersuchungen beim Zahnarzt teil. Sollten diese Voraussetzungen vollständig erfüllt sein (bei Nichtvorliegen der Altersgrenze gilt der jeweilige Punkt als nachgewiesen) und werden drei der folgenden vier Voraussetzungen ebenfalls erfüllt, kann am Jahresende eine einmalige Beitragsermäßigung in Höhe von 75,00 Euro erfolgen. a) Präventionskurse: Der Versicherte nimmt mindestens alle 2 Jahre eine von der BKK anerkannte und bezuschusste qualitätsgesicherte Leistung zur primären Prävention in Anspruch (z. B. Rückenschulkurs, Ernährungskurs, BKK-Aktivwoche etc.) Ergänzende Hinweise: Die BKK übernimmt 85 % der Kosten, max. 150,00 Euro je Kalenderjahr b) Der Body- Maß- Index des Versicherten liegt zwischen 18 und 27 (Berechnung: Gewicht durch Körpergröße x Körpergröße) Beispiel: 80 kg : 1,75 m : 1,75 m = BMI 26 (gerundet) c) Erwerb des Deutschen Sportabzeichens im Jahr der Bonusgewährung Der Nachweis wird durch Vorlage der Urkunde dokumentiert. d) Impfschutz Der Versicherte nimmt eine oder mehrere von der BKK gewährten Schutzimpfungen in Anspruch. Ergänzende Hinweise: Es muss mindestens eine ärztlich empfohlene Schutzimpfung von der BKK übernommen werden. Neben den bekannten Impfungen zählt nach der Satzungsbestimmung auch die Grippeschutzimpfung für unter 60-jährige hierzu. Bezüglich der Bonusgewährung darf nur eine Impfung im Kalenderjahr anerkannt werden (egal ob der Versicherte sich nur einmal oder mehrfach impfen lässt). Anmerkung: Der Anspruch auf den Bonus verfällt, wenn das Mitglied bzw. der nach § 10 SGB V versicherte Ehegatte zum Zeitpunkt der Vorlage des BKK-Bonusheftes nicht mehr bei der BKK versichert ist.
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