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BKK Demag Krauss-Maffei
Friedrich-Wilhelm-Str. 82-84
47051 Duisburg Der Wahltarif "Kostenerstattung mit Selbstbehalt"Typ: Selbstbehalt
Mitglieder, die Kostenerstattung gewählt haben, können für sich und ihre familienversicherten Angehörigen einen Selbstbehalttarif wählen. Dabei besteht die Wahl zwischen drei verschiedenen Stufen. Bei einem Selbstbehalt von
Leistungen für mitversicherte Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, Präventionsmaßnahmen, Schutzimpfungen, Vorsorgemaßnahmen und Früherkennungsuntersuchungen werden auf den Selbstbehalt nicht angerechnet. Wer sich für diesen Selbstbehalttarif entscheidet, bindet sich für mindestens drei Jahre an diesen Tarif und kann seine Mitgliedschaft frühestens zum Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen. Ein Wechsel der Krankenkasse ist also vor Ablauf der Dreijahres-Frist nicht möglich. Für die Dauer der Teilnahme an diesem Tarif sind die Krankenversichertenkarten der Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, der BKK auszuhändigen. Was bedeutet eine "Wahl der Kostenerstattung"? Entscheidet sich das Mitglied für die Wahl der Kostenerstattung, so verzichtet es auf das sogenannte Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, die medizinische Behandlung erfolgt durch den Arzt auf Privatrechnung wie bei einem Privatpatienten und die BKK DEMAG KRAUSS-MAFFEI erstattet anschließend die Kosten, die sonst bei „Behandlung auf Versichertenkarte“ entstanden wären. Allerdings können Erstattungen erst dann vorgenommen werden, wenn der gewählte Selbstbehalt überschritten wurde.
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