BKK Demag Krauss-Maffei
Friedrich-Wilhelm-Str. 82-84
47051 Duisburg
Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"
Die BKK beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für Haushaltshilfe im Krankheitsfall bzw. bei Schwangerschaft und Entbindung. Die Leistung ist in jedem Fall vor Inanspruchnahme zu beantragen und auch zeitlich begrenzt. Bei Haushaltshilfe im Krankheitsfall haben Versicherte die gesetzliche Zuzahlung zu leisten. Sofern die Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung zu erbringen ist, fällt keine gesetzliche Zuzahlung an. Nähere Auskünfte hierzu geben Ihnen gerne unsere MitarbeiterInnen im Kundenservice.
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