Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

BKK AKZO Nobel-Bayern

Glanzstoffstr.
63784 Obernburg (am Main)

Der Wahltarif "BKK Hausarztprogramm"


Typ: sonstiges

Seit Oktober 2007 haben BKK Versicherte in Bayern die Möglichkeit, an einem mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) entwickelten Hausarztprogramm teilzunehmen.

Ab Januar 2010 gibt es nun ein zweites BKK Hausarztprogramm, das mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) vereinbart wurde. Bayerische Hausärzte können nun entscheiden, welches der beiden Modelle sie ihren Patienten/Patientinnen anbieten wollen.

Das BKK Hausarztprogramm fördert eine besondere Qualität der hausärztlichen Versorgung. Das Programm eignet sich insbesondere für chronisch Kranke, die häufig und regelmäßig ihren Hausarzt sowie verschiedene Fachärzte aufsuchen müssen.

Der Hausarzt als Lotse und erste Anlaufstelle

Das Besondere am BKK Hausarztprogramm ist die Lotsenfunktion, die der Hausarzt darin einnimmt. Er koordiniert als erste Anlaufstelle alle notwendigen Facharzt- und Krankenhaustermine für den Patienten und behält dadurch den Gesamtüberblick über die Krankengeschichte und alle anfallenden Behandlungen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich alle an der Behandlung beteiligten Ärzte und Therapeuten besser untereinander abstimmen und austauschen. Doppeluntersuchungen und unnötige Krankenhauseinweisungen sollen dadurch vermieden werden.

Hohe Qualitätsstandards beim BKK Hausarztprogramm

Alle am Hausarztprogramm teilnehmenden Ärzte müssen nachweisen, dass sie spezielle Qualitätskriterien erfüllen. Hierzu gehört u.a. die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen, um sich über aktuelle medizinische Erkenntnisse und Leitlinien auf dem Laufenden zu halten.

Die Vorteile im Überblick:

  • Ihr Hausarzt übernimmt als erste Anlaufstelle eine Lotsenfunktion und koordiniert alle notwendigen (Fach)arzt- und Krankenhaustermine für Sie. Ausgenommen von dieser Regelung sind Notfälle sowie Besuche beim Augen- und Frauenarzt.
  • Alle an Ihrer Behandlung beteiligten Ärzte und Therapeuten können sich besser untereinander abstimmen und austauschen. Doppeluntersuchungen und unnötige Krankenhauseinweisungen werden dadurch vermieden.
  • Sie erhalten besondere Betreuungsangebote (z.B. zeitnahe Versorgung mit Hilfsmitteln).
  • Der Hausarzt behält den Gesamtüberblick über Ihre Krankengeschichte.
  • Sie erhalten auf Wunsch eine Sprechstunde Mo-Fr (nach Absprache) und eine Terminabendsprechstunde bis 20.00 Uhr für Berufstätige.
  • Die Wartezeiten dauern in der Regel maximal 30 Minuten.

Ihre Pflichten im Überblick:

  • Sie verpflichten sich, immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen. Er übernimmt eine Lotsenfunktion und koordiniert alle notwendigen Facharzt- und Krankenhaustermine. Bei Urlaub oder Krankheit Ihres Hausarztes suchen Sie bitte den von Ihrem Hausarzt benannten Vertretungsarzt auf.
  • Fachärzte dürfen nur mit einer Überweisung Ihres Hausarztes aufgesucht werden. Hiervon ausgenommen sind Besuche beim Frauen- oder Augenarzt sowie Notfälle.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie ggf. zum Kostenersatz verpflichtet sind, wenn Sie Fachärzte oder weitere Hausärzte ohne Überweisung durch Ihren gewählten Hausarzt in Anspruch nehmen.
  • Ab Einschreibung sind Sie für mindestens ein Jahr an Ihre Hausarztwahl gebunden. Ihre Teilnahme verlängert sich automatisch, sofern Sie die Teilnahme nicht schriftlich bei uns kündigen.

So einfach machen Sie mit

Das BKK Hausarztprogramm ist kostenlos und freiwillig. Wenn Sie daran teilnehmen wollen, sprechen Sie einfach Ihren behandelnden Hausarzt an und schreiben Sie sich bei ihm in das Programm ein. Mit Ihrer Teilnahmebestätigung erklären Sie sich dazu bereit, bei gesundheitlichen Problemen immer erst Ihren Hausarzt aufzusuchen, der Sie falls notwendig, an den Facharzt überweist. Mit Ihrer Einschreibung verpflichten Sie sich, mindestens ein Jahr am BKK Hausarztprogramm teilzunehmen und sich für diesen Zeitraum an den Hausarzt zu binden.

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

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