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BKK AKZO Nobel-Bayern
Glanzstoffstr.
63784 Obernburg (am Main) Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"Haushaltshilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Ihnen die Weiterführung Ihres Haushaltes (z.B. bei Krankenhausbehandlung oder von uns bezahlten Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen) nicht möglich sind. Voraussetzung ist, das keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann und im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist. Über Einzelheiten und evtl. weitere Möglichkeiten informieren wir Sie gerne genauer. Die Zuzahlung der Versicherten beträgt (ab dem 18. Lebensjahr) 10% der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5,00 € und höchstens 10,00 € täglich (außer, wenn die Haushaltshilfe wegen einer Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich wird).
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