Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

BKK AKZO Nobel-Bayern

Glanzstoffstr.
63784 Obernburg (am Main)

Satzungsleistungen "Alternative Heilmethoden/Naturheilverfahren"


Homöopathie
"Similia similibus curentur - Ähnliches möge durch Ähnliches geheilt werden."

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, homöopathische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Bei wem darf ich mich behandeln lassen?

Wer sich homöopathisch beraten und behandeln lassen möchte, muss sich an einen auf diesem Gebiet spezialisierten Arzt wenden. Jeder zugelassene Vertragsarzt, der die Zusatzbezeichnung Homöopathie führt oder Inhaber eines Homöopathie-Diploms des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte e. V. (DZVhÄ) ist, darf Sie nach Vorlage der Krankenversichertenkarte zu unseren Lasten behandeln. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Arzt seine Teilnahme zu unserem Vertrag gegenüber dem DZVhÄ erklärt hat.

Damit wir für Sie jederzeit eine hohe Behandlungsqualität sicherstellen können, haben sich die Ärzte zu regelmäßigen Fortbildungen und Teilnahmen an Qualitätszirkeln des DZVhÄ verpflichtet. Außerdem hat sich der Deutsche Apothekerverband e. V. und alle Landesapothekerverbände bereit erklärt, die Arbeit der homöopathischen Ärzte mit fachkundiger Beratung zu unterstützen.

Welche homöopathisch tätigen Ärzte sich zur Teilnahme bereit erklärt haben, finden Sie hier oder sprechen Sie uns an.

Welche homöopathischen Leistungen erhalten Sie gegen Vorlage Ihrer Krankenversichertenkarte?

Homöopathische Erstanamnese
Bei diesem ersten ausführlichen Gespräch mit Ihrem Arzt werden Ihre Beschwerden nach homöopathisch-individuellen Gesichtspunkten schriftlich aufgezeichnet, damit die individuell auf Sie abgestimmte homöopathischen Behandlung eingeleitet werden kann. Dabei werden auch Ihre Lebenssituation und die persönlichen Umstände erfragt und entsprechend berücksichtigt.

Bei dieser Erstbehandlung prüft Ihr Arzt auch, ob für Sie eine homöopathische Behandlung überhaupt angezeigt ist und berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren, z. B. die erhobenen Befunde, Ihre Motivation und Aufgeschlossenheit gegenüber der Behandlungsmethode.

Homöopathische Analyse
Der Arzt analysiert die festgestellten Daten.

Repertorisation
Auf Basis der Erstanamnese wählt der Arzt sehr gewissenhaft das für Sie am besten geeignete homöopathische Mittel aus.

Homöopathische Folgeanamnese
Das von Ihrem Arzt festgelegte Folgegespräch dient zur Kontrolle des Behandlungs- und Heilungsverlaufs.

Homöopathische Beratung
Sie dürfen sich bei Fragen zu der Behandlung jederzeit an den behandelnden homöopathischen Arzt wenden.

Beratung durch Apotheken
Soweit erforderlich, beraten die Apotheken Sie über die Besonderheiten der homöopathischen Behandlung und die Anwendung homöopathischer Arzneimittel unter Beachtung der Therapiehoheit des behandelnden Arztes - insbesondere über

* Art der Anwendung
* Dosierung
* Dauer der Anwendung
* mögliche, die Wirkung homöopathischer Arzneimittel
beeinträchtigende Faktoren
* Möglichkeiten und Grenzen der Kombination
homöopathischer Arzneimittel mit anderen
Arzneimitteln, ggf. Verweis an den Arzt
* Hinweise über die Hilfsstoffe homöopathischer
Arzneimittel bei besonderen Patientengruppen.

Über die jeweilige homöopathische Behandlungsdauer und den Behandlungsumfang informiert Sie Ihr behandelnder Arzt; die Kosten für die homöopathischen Arzneimittel dürfen von uns nicht übernommen werden.

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

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