Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

BKK Achenbach Buschhütten

Siegener Str. 152
57223 Kreuztal

Der Wahltarif "Wahltarif Prämienzahlung"


Typ: Beitragsrueckerstattung
Höhe der Erstattung

Es werden
im 1. Jahr 50 %,
im 2. Jahr 75 %,
im 3. Jahr 100 %

von 1/12 des an die BKK Achenbach Buschhütten gezahlten Jahresbeitrages inklusive der vom Mitglied nicht zu tragenden Beitragsanteile (z. B. Anteil des Arbeitgebers bei Beschäftigten) erstattet.

Als Höchstgrenze werden 20 % der vom Mitglied im Kalenderjahr getragenen Beiträge bis zu einem Betrag von 600 € im Kalenderjahr erstattet*.

Voraussetzungen

Sie waren im abgelaufenen Kalenderjahr länger als drei Monate Mitglied unserer BKK.
Mitglied und mitversicherte/r Angehörige/r (z. B. Ehefrau, Kinder ab 18) haben keine Leistungen zulasten der BKK in Anspruch genommen außer:

- Prävention und Selbsthilfe (§ 20 SGB V), z. B. Rückenschulkurse, Ernährungskurs

- gesetzliche Zahnvorsorgeleistungen (§§ 21, 22, 55 SGB V)

- medizinische Vorsorgeleistungen (§ 23 SGB V) mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten

- Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V), z. B. Check up 35, Krebsvorsorge

- Kinderuntersuchungen (§ 26 SGB V) - U1 - J1

- Schutzimpfungen

Leistungen, die mitversicherte Angehörige unter 18 Jahren in Anspruch nehmen, bleiben generell unberücksichtigt.

Die Teilnahme am Wahltarif muss spätestens bis 30.09. des ersten Teilnahmejahres erklärt werden.
Mitglieder, deren Beiträge vollständig von Dritten getragen werden, können keine Prämienzahlung erhalten.

Teilnahmezeitraum

Die Mindestbindungsfrist beträgt ein Jahr. Die Mitgliedschaft bei der BKK kann frühestens nach Ablauf dieser Bindungsfrist gekündigt werden. Die Teilnahme am Wahltarif verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn das Mitglied nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Bindungsfrist die Teilnahme am Wahltarif kündigt. Für den Wahltarif besteht in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht (z. B. bei Eintritt von Hilfebedürftigkeit im Rahmen von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe).

* Gilt für alle vom Mitglied und dessen mitversicherten Angehörigen
in Anspruch genommenen Wahltarife.

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