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Der Wahltarif "Selbstbehalt "Typ: Selbstbehalt
Wie funktioniert der Selbstbehalt? Beim Selbstbehalt verpflichten Sie sich als Mitglied, einen bestimmten Teil der jährlich entstehenden Behandlungskosten selbst zu tragen. Im Gegenzug erhalten Sie einen jährlichen Erstattungsbetrag von der BIG. Dieser wird Ihnen nach dem 1. Juli des auf die Wahl des Selbstbehalts folgenden Kalenderjahres ausbezahlt, sofern die Mitgliedschaft zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt ist. Dieser Tarif lohnt sich vor allem für Menschen, die sehr selten oder gar nicht zum Arzt gehen. Und sollten Sie trotzdem das volle Leistungsspektrum benötigen, bleibt Ihr Risiko kalkulierbar: Beim Selbstbehalt von 1.000€ (und einer Prämie von 600€) beträgt das Kostenrisiko z. B. höchstens 400€. Welche Tarife bietet die BIG?
*gesetzliche Grenze: 20% des Jahresbeitrags des Arbeitnehmers, maximal 600 Euro Welche Konditionen gelten für den Selbstbehalt? Folgende Leistungen können Sie und Ihre familienversicherten Angehörigen in Anspruch nehmen, ohne dass die Kosten auf den Selbstbehalt angerechnet werden:
Wenn Sie sich einmal für BIGselect Selbstbehalt entschieden haben, wird der Tarif ab dem folgenden Kalenderjahr aktiv. Wenn Sie neu zur BIG wechseln, können Sie den Tarif ab Mitgliedchaftsbeginn wählen. Sie sind dann für drei Jahre an diesen Tarif und an die Mitgliedschaft bei der BIG gebunden. Die Bindungsfrist beginnt stets von dem Zeitpunkt an, an dem der Wahltarif beginnt. Die Mitgliedschaft kann unter Einhaltung der üblichen Kündigungsfrist von zwei Monaten also frühestens zum Ablauf der Bindungsfrist gekündigt werden. Besondere Bedingungen gelten, wenn Sie hilfebedürftig werden. Dazu informieren wir Sie gerne. Selbstbehalt und Rückerstattung können bei der BIG kombiniert werden. In dem Fall dürfen die insgesamt für ein Kalenderjahr zu zahlenden Prämien 30 % der jährlich vom Mitglied getragenen Beiträge, max. aber 900 Euro, nicht überschreiten.
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