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Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"Bei ambulanten Vorsorgeleistungen (ohne stationäre Unterbringung) beträgt unser Zuschuss täglich 13 Euro bei ambulanten Kuren, für chronisch kranke Kinder (bis 5 Jahre) sogar 21 Euro. Diesen Zuschuss zahlen wir bis zu drei Wochen, im Bedarfsfall auch länger.
Darüber hinaus vergüten wir die Kosten für die verordneten medizinischen Anwendungen abzüglich der gesetzlich vorgesehenen Eigenbeteiligung. Die Leistungen des Kurarztes vergüten wir nach den Vertragssätzen im vollen Umfang. Nach Beratung durch den medizinischen Dienst erstatten wir auch die Kosten einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationskur. Hier übernehmen wir die Kosten in Höhe der Vertragssätze bis zu drei Wochen – falls erforderlich, auch länger.
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