Rahmenvertrag zur Durchführung Integrierter Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V über die ärztliche Versorgung mit Klassischer Homöopathie in Kooperation mit Apotheken
Medizinischer Bereich:
chronische und akute Erkrankungen
Ort:
bundesweit
Partner:
Deutscher Zentralverein Homöopathischer Ärzte e.V.; Deutscher Apothekenverband e.V.; IKK-Bundesverband
Behandlungsmerkmale:
Ärztliche Versorgung mit klassischer Homöopathie in Kooperation mit homöopathisch qualifizierten Apotheken
Teilnahmevoraussetzungen:
Behandlung bei einem Vertragsarzt mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie oder mit dem Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte e.V., der an dem Vertrag zur integrierten Versorgung teilnimmt.
Einschreibung des Versicherten beim teilnehmenden Arzt.
Kostenzuschüsse:
Kosten für die ärztlich-homöopathische Behandlung trägt die BIG, homöopathische Arzneimittel trägt der Versicherte in der Regel selbst.