Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

Bertelsmann BKK

Carl-Miele-Str. 214
33311 Gütersloh

Der Wahltarif "Hausarztzentrierte Versorgung Bayern PLUS"


Typ: Bonus

Die Vertragsarbeitsgemeinschaft der Betriebskrankenkassen für Bayern hat für Sie einen Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) abgeschlossen.

Die HZV basiert auf gesetzlichen Grundlagen, die die fort laufende Begleitung und Betreuung der Versicherten im Gesundheitswesen durch ihren Hausarzt vorsehen. Indem der Hausarzt alle Behandlungen rund um Ihre medizinische Versorgung koordiniert, können Doppeluntersuchungen vermieden, Krankenhausaufenthalte auf das Notwendigste beschränkt und die Gefahren einer nicht ausreichend abgestimmten Arzneimitteleinnahme gemindert werden.

Die Hausärzte, die sich an diesem Versorgungsangebot beteiligen, bieten Ihnen in ausreichendem Umfang Sprechstunden in der Praxis an und kommen bei Bedarf auch zu Ihnen nach Hause. Sie erfüllen bestimmte Anforderungen an die ärztliche Fortbildung, die Praxisführung sowie die Praxisausstattung, die sie für eine umfassende hausärztliche Koordination qualifizieren. Darüber hinaus werden Ihnen weitere Versorgungsprogramme der Betriebskrankenkassen, vor allem für chronisch Kranke, angeboten.

Mit Ihrer Einschreibung in das Programm wird die/der von Ihnen gewählte Hausarzt zu Ihrem wichtigsten Ansprechpartner und Begleiter in allen gesundheitlichen Fragen. Durch dieses enge Vertrauensverhältnis kann Ihr Arzt die medizinische Versorgung besser auf Ihren individuellen Bedarf abstimmen und Sie bei der Wahl weiterer, qualifizierter Leistungen fachkundig unterstützen. Die medizinische Versorgung wird damit für Sie noch sicherer und wirkungsvoller.

Das ist wichtig:

  • Ihre Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist freiwillig.
  • Die im Rahmen der HZV entrichtete Praxisgebühr (10 Euro im Quartal) erstatten wir auf Antrag.
  • Teilnehmen können Versicherte ab 18 Jahren.
  • Sie können diese Leistung ab dem Tag in Anspruch nehmen, an dem Sie sich bei dem von Ihnen gewählten Arzt eingeschrieben haben. Ihre Betriebskrankenkasse informiert Sie gerne darüber, welche Ärzte in Ihrem Einzugsgebiet teilnehmen.
  • Suchen Sie grundsätzlich zuerst Ihren Hausarzt auf. Dort werden Sie beraten und gegebenenfalls an weitere Fachärzte oder in ein Krankenhaus überwiesen.
  • Ihre Bindung an das Überweisungsgebot ist ein wesentlicher Bestandteil der hausarztzentrierten Versorgung. Ausgenommen hiervon sind lediglich Besuche bei Frauenärzten und Augenärzten sowie Notfallbehandlungen. Wird diese Teilnahmebedingung nicht eingehalten, kann Sie Ihre Betriebskrankenkasse von der weiteren hausarztzentrierten Versorgung ausschließen.
  • Ihre Teilnahme gilt für mindestens ein Jahr. Danach kann eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende schriftlich gegenüber Ihrer Betriebskrankenkasse erfolgen. Mit Beendigung des Versicherungsverhältnisses bei Ihrer Betriebskrankenkasse endet auch Ihre Teilnahme am Programm.
  • Die Bindung an Ihren Hausarzt gilt ebenfalls für mindestens ein Jahr. Sie können diese jedoch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gegenüber Ihrer Betriebskrankenkasse widerrufen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere ein Umzug oder die Störung des Vertrauensverhältnisses zum betreuenden Hausarzt.
  • Sie können Ihre Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung in diesen Fällen aber fortsetzen, wenn Sie einen neuen Hausarzt aus dem Programm wählen.
  • Ihr Hausarzt wird Ihnen bei einer notwendigen Arzneimitteltherapie in der Regel geeignete Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen verordnen. Dadurch kann Ihnen die Apotheke das für Sie günstigste Arzneimittel aussuchen, so dass Sie soweit möglich die gesetzliche Zuzahlung sparen können.
  • Ihre Behandlungsdaten unterliegen grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht und werden nur insoweit an mitbehandelnde Dritte weiter gegeben, als es für Ihre Behandlung erforderlich ist. Darüber hinaus werden Ihre Daten in eine anonymisierte Auswertung der Betriebskrankenkassen einfließen, um die Wirksamkeit des Programms überprüfen und die hausarztzentrierte Versorgung weiterentwickeln zu können. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Umgang mit Sozialdaten sind hierbei gewahrt. Wenn Sie Ihre Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung widerrufen, werden die nicht mehr benötigten Daten gelöscht.

So einfach geht’s:

  • Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder unserem Service-Team Leistungen beraten
  • Füllen Sie bei Ihrem Hausarzt Ihre Teilnahmeerklärung aus
  • Nutzen Sie die Versorgungsvorteile der hausarztzentrierten Versorgung

Private Krankenversicherung - die Alternative

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