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Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"Die Bergische Krankenkasse organisiert Ihnen bei einer genehmigten Haushaltshilfe auf Wunsch eine professionelle Haushaltshilfe.
Die BERGISCHE gewährt Haushaltshilfe - nach ambulanter OP bis zu 4 Wochen - bei bestehender Risikoschwangerschaft bis zur Entbindung - wenn Krankenhausbehandlung vermieden werden kann bis zu 4 Wochen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder durch Behinderung auf Hilfe angewiesen ist.
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