Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

BERGISCHE Krankenkasse

Heresbachstraße 29
42719 Solingen

Schneefans sollten auch im Winterurlaub an ihren Krankenversicherungsschutz denken


Pressemitteilung vom 31.1.2008
Für viele Wintersport-Anhänger ist der Skiurlaub die schönste Zeit des Jahres. Sobald in den Bergen der Schnee lockt, heißt es: Skier einpacken und ab auf die Piste. Doch schnell ist es passiert – ein unglücklicher Sturz oder ein unverschuldeter Zusammenstoß endet mit einer Verletzung und der Besuch beim Arzt oder gar ein Krankenhausaufenthalt ist unausweichlich. Doch wer denkt schon im Vorfeld an einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz? Dabei ist für Auslandsreisende der Abschluss eines privaten Krankenversicherungsschutzes unerlässlich. Nur so sind eine ärztliche Behandlung vor Ort und ein möglicher medizinisch-notwendiger Rücktransport sicher gestellt. Zwar hat Deutschland mit den meisten europäischen Ländern ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, das gesetzlich Versicherten eine kostenfreie Behandlung im Krankenhaus oder beim Arzt garantiert, doch gibt es hier Einschränkungen.

„Wer viel Geld für den Skiurlaub ausgibt, sollte bei der privaten Auslandsreise-Krankenversicherung nicht sparen“, empfiehlt Matthias Pargmann von der Bergischen Krankenkasse. „Knochenbrüche, Knie- oder schlimmstenfalls sogar Kopfverletzungen sind bei heutigen Geschwindigkeiten auf den Pisten keine Seltenheit mehr. Solche oftmals langwierigen Verletzungen machen eine eigenständige Rückreise nach Deutschland unmöglich. Den Schmerzen schließen sich dann auch noch finanzielle Sorgen an – die Kosten für einen medizinischen Rücktransport belaufen sich schnell auf mehrere Tausend Euro, die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen.“

Der Vorteil einer frühzeitig im Jahr abgeschlossenen Auslandsreise-Krankenversicherung: Sie gilt das ganze Jahr über, egal wie oft eine Auslandsreise angetreten wird. Somit ist auch der Sommerurlaub vorzeitig abgedeckt.

Damit der Wintertraum nicht im Alptraum endet, informiert die Bergische Krankenkasse im Internet unter www.die-bergische-kk.de/urlaub über die Grenzen des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes im Ausland und die Möglichkeiten einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung.

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