| ||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
BAHN-BKK
Franklinstraße 54
60486 Frankfurt BAHN-BKK mit geringen Verwaltungskosten – Ergebnisse einer Studie zweifelhaftPressemitteilung vom 12.1.2012
Die Unternehmensberatung A.T. Kearney ist in einer Studie zu dem Ergebnis gekommen, dass im deutschen Gesundheitswesen 23% oder etwa 40 Milliarden Euro jährlich für Bürokratie verwendet werden – verursacht u. a. durch die Krankenkassen. Dieses Ergebnis wird mittlerweile von Gesundheitsökonomen und Kassenverbänden angezweifelt, da die Studie kaum repräsentativ sein dürfte. Es handelt sich lediglich um eine Online-Umfrage, in der Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und Sanitätshäuser nach ihrer Selbsteinschätzung zu bürokratischem Aufwand befragt wurden. Insofern ist der qualitative Gehalt der Studie mehr als zweifelhaft und dürfte primär dem Ziel der Neuakquisition von Beratungsaufträgen geschuldet sein. „Auch der angestellte Vergleich mit Bürokratiekosten in der Industrie verbietet sich. Die Behandlung kranker Menschen ist nicht mit der Herstellung von Industriegütern gleich zu setzen“, so Hans-Jörg Gittler, Vorstandsvorsitzender der BAHN-BKK in Frankfurt. Durch das in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bewährte Sachleistungsprinzip werden zudem unnötige Verwaltungskosten vermieden. Die vielfach geforderte Einführung der Kostenerstattung in der GKV würde bedeuten, dass jede eingereichte Rechnung geprüft und die Erstattung individuell erfolgen müsste. Eine effiziente Versorgungssteuerung wäre dabei kaum mehr möglich. Die erheblichen jährlichen Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sowie etwa dreimal höhere Verwaltungskosten als in der GKV verdeutlichen dies. Die BAHN-BKK liegt mit Verwaltungskosten in Höhe von 3,6% aller Ausgaben weit unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung von etwa 5,5%. Darin enthalten sind z. B. die Personalkosten und der Aufwand für EDV sowie Kosten für gesetzlich umzusetzende Aufklärungsmaßnahmen und Patientenberatung. Hans-Jörg Gittler: „Dies zeigt, dass wir die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds verantwortungsvoll für die Behandlung unserer Versicherten und nicht für bürokratische Strukturen einsetzen. Andererseits halten wir die Dokumentation von Behandlungen und Arzneimittelverordnungen durch Ärzte und andere Leistungserbringer für notwendig, um eine hohe Qualität im deutschen Gesundheitswesen sicher zu stellen und um überflüssige Behandlungen zu vermeiden.“
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||