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BAHN-BKK

Franklinstraße 54
60486 Frankfurt

Ausgleichsverfahren U1: BAHN-BKK senkt Umlagesätze


Pressemitteilung vom 25.7.2011
Zum 01. August 2011 senkt die BAHN-BKK den Umlagesatz U1 für Arbeitgeber um 0,2 Prozentpunkte. Das hat der Verwaltungsrat der BAHN-BKK am 14. Juli 2011 beschlossen.

Die Umlage U1 ist eine Ausgleichskasse der Arbeitgeber und regelt die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von Mitarbeitern. Die Abführung der Umlage U1 ist für Arbeitgeber bis regelmäßig 30 Mitarbeiter verpflichtend und soll verhindern, dass kleinere Betriebe bei Krankheit von Mitarbeitern finanziell überlastet werden. Der Betrieb zahlt an die Umlagekasse einen bruttolohnabhängigen Betrag für jeden Mitarbeiter, der anhand des Umlagesatzes U1 berechnet wird.

Ab dem 01. August 2011 gelten bei der BAHN-BKK folgende Umlagesätze:

U1 allgemein (Erstattungssatz 70 %): 2,40 % (bislang 2,60%)
U1 ermäßigt (Erstattungssatz 50 %): 1,50 % (bislang 1,70%)

„Die Entscheidung des Verwaltungsrates ist eine sehr erfreuliche Nach-richt, von der insgesamt rund 35.000 Geschäftskunden der BAHN-BKK profitieren: Denn die Senkung des Umlagesatzes U1 wirkt sich für die Arbeitgeber als Lohnnebenkostensenkung aus. Die Leistungen und der umfassende Service der BAHN-BKK bleiben selbstverständlich in gleichem Umfang erhalten.“, so Hans-Jörg Gittler, Vorstandsvorsitzender der BAHN-BKK.

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