Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

Audi BKK

Postfach 100160
85001 Ingolstadt

Der Wahltarif "Hausarztzentrierte Versorgung"


Typ: sonstiges

Die Audi BKK bietet Ihren Versicherten eine besondere hausärztliche Versorgung (hausarztzentrierte Versorgung - HZV) an. Diese Versorgung wird vertraglich im „Hausarztvertrag“ geregelt.

Der Hausarzt als Lotse und erste Anlaufstelle

Das Besondere an der HZV ist die Lotsenfunktion, die der Hausarzt darin einnimmt. Er koordiniert als erste Anlaufstelle alle notwendigen Arzt- und Krankenhaustermine für den Patienten und behält dadurch den Gesamtüberblick über die Krankengeschichte und alle anfallenden Behandlungen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich alle an der Behandlung beteiligten Ärzte und Therapeuten besser untereinander abstimmen und austauschen. Unnötige, belastende und zeitaufwendige Doppeluntersuchungen und unnötige Krankenhauseinweisungen sollen dadurch vermieden werden.

Was bedeutet die Teilnahme an der HZV?

Die Versicherten verpflichten sich für die Dauer eines Jahres im Krankheitsfall immer zuerst den von ihnen gewählten Hausarzt aufzusuchen. Ausgenommen davon sind akute Notfälle. Fachärzte dürfen auf Überweisung des gewählten Hausarztes tätig werden, wenn dies medizinisch notwendig ist. Augen- und Frauenärzte können direkt ohne Überweisung des Hausarztes aufgesucht werden. Mit Ihrer Teilnahmebestätigung erklären Sie, dass Sie mit diesen Bedingungen einverstanden sind. Nach Ablauf der Bindungsfrist verlängert sich die Teilnahme automatisch, wenn Sie nicht gekündigt wird.

So können Sie teilnehmen

Die HZV ist kostenlos und freiwillig. Voraussetzung für Ihre Teilnahme ist natürlich, dass auch Ihr Hausarzt an diesem Programm teilnimmt. Wenn Sie sich anmelden wollen, sprechen Sie einfach Ihren Hausarzt an und schreiben Sie sich bei ihm vor Beginn der Behandlung in das Programm ein.

Hohe Qualitätsstandards

Für die HZV sind zusätzlich zu den Anforderungen an die reguläre hausärztliche Versorgung weitere Voraussetzungen zu erfüllen, wie z.B.

  • die Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Arzneimitteltherapie
  • die Behandlung nach evidenzbasierten und praxiserprobten Leitlinien
  • die Pflicht zur Fortbildung
  • die Einführung eines Qualitätsmanagements

Die Vorteile für Sie im Überblick:

  • Ihr Hausarzt übernimmt als erste Anlaufstelle eine Lotsenfunktion und koordiniert alle notwendigen Arzt- und Krankenhaustermine für Sie. Ausgenommen von dieser Regelung sind Notfälle sowie Besuche beim Augen- und Frauenarzt.
  • Alle an Ihrer Behandlung beteiligten Ärzte und Therapeuten können sich besser untereinander abstimmen und austauschen. Doppeluntersuchungen und unnötige Krankenhauseinweisungen werden dadurch vermieden.
  • Der Hausarzt behält den Gesamtüberblick über Ihre Krankengeschichte.
  • Der Hausarzt unterstützt aktiv die Versorgungssteuerung der Krankenkasse, z.B. bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit.
  • Ihr Hausarzt bietet zu den wöchentlichen Sprechstunden von Montag bis Freitag einmal in der Woche eine Terminabendsprechstunde bis 20.00 Uhr an.
  • Die Wartezeiten betragen bei einem vorher vereinbarten Termin in der Regel maximal 30 Minuten.
  • Die für den Hausarzt geltende Pflicht zur Fortbildung gewährleistet eine qualitativ hochwertige Versorgung.

Das sollten Sie noch wissen

  • Sollten Sie sich während der Teilnahme an der HZV von einem anderen Hausarzt behandeln lassen, bei dem Sie nicht eingeschrieben sind, verstoßen Sie gegen die Teilnahmebedingungen, die Sie mit Ihrer Unterschrift anerkannt haben. Wir behalten uns ausdrücklich vor, den Grund für Hausarztbesuche außerhalb der HZV im Einzelfall zu prüfen. Verstöße können bis zum Ausschluss aus der HZV führen. Ggf. werden wir Ihnen die Kosten für die Behandlung bei dem nicht gewählten Hausarzt in Rechnung stellen. Dies gilt selbstverständlich nicht, wenn Sie den ärztlichen Bereitschafts- oder Notdienst in Anspruch nehmen oder bei Urlaub des gewählten Hausarztes den benannten Vertretungsarzt aufsuchen.
  • Einen Wechsel des gewählten Hausarztes teilen Sie uns bitte schriftlich mit. Wünschen Sie die Fortführung der HZV, müssen Sie sich beim neuen Hausarzt ggf. erneut in die HZV einschreiben.
  • Zum Teil existieren in einzelnen Bundesländern mehrere Hausarztverträge. Jeder Hausarzt und jeder Versicherte kann nur an einem Vertrag teilnehmen.
  • Die Umsetzung der Hausarztverträge wird auf Ärzteseite durch Dienstleister gesteuert. Auch für die Audi BKK werden Dienstleister mit der Abwicklung der Verträge (z.B. Versichertenprüfung und Abrechnungsprüfung) beauftragt. Mit Ihrer Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung erklären Sie sich mit der Weiterleitung Ihrer Daten an diese Dienstleister einverstanden.
  • In den Hausarztverträgen sind weitere Details zur Versorgungssteuerung geregelt. Dies kann z.B. die Arzneimittelversorgung oder die Lieferung von Hilfsmitteln betreffen. Die einzelnen Inhalte können je nach Vertrag regional unterschiedlich sein. Mit der Teilnahme am Hausarztvertrag erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Sie zur Versorgungssteuerung auch anrufen dürfen.

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