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Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"Gemäß § 16 Abs. II Satzung der Audi BKK (über die ges. Regelungen hinaus)
- wenn Vers. Häusl. Krankenpflege erhält und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. - wenn diese nach ärztlichem Zeugnis im Anschluss an stat. Behandlung notwendig ist und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. - wenn diese wegen einer ambulanten OP, durch die eine sat. Behandlung vermieden wird, notwendig ist und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
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