| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Westfalen-Lippe" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK NORDWEST" AOK Westfalen-Lippe
Nortkirchenstr. 103 - 105
44263 Dortmund Zusatzversicherung "AOK-Extra Krankentagegeld"Kooperationspartner: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Altersbegrenzung
Gesundheitscheck im VorfeldGesundheitscheck in Form eines Gesundheitsfragen notwendig.
KrankentagegeldZahlung bei völliger Arbeitsunfähigkeit als Entschädigung für Verdienstausfall für Arbeitnehmer ab 43. Tag, wird eine Zahlung erst nach dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gewählt, wird der Beitrag günstiger.
Welche Leistungen werden erst nach Sperrfrist erstattet?Wartezeit von 8 Monaten für:Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Kategorien
Kostenbeispiele
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||