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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Westfalen-Lippe" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK NORDWEST" AOK Westfalen-Lippe
Nortkirchenstr. 103 - 105
44263 Dortmund Zusatzversicherung "AOK-Extra Junior"Kooperationspartner: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Altersbegrenzung
ZV für KinderBei bestimmten Indikationen-Innerhalb von fünf Werktagen (außer Samstags) Terminvermittlung zu einem anerkannten Spezialisten in Deutschland. -Ausführliche Zweitmeinung zur weiteren Behandlung bzw. stationäre Behandlung durch den Spezialisten (z.B. Operation). -Aufwandspauschale von 500 EUR (z.B. für Fahrtkosten).
Gesundheitscheck im VorfeldGesundheitscheck in Form von Gesundheitsfragen notwendig.
Ambulanter Zusatzschutz-80% je Sehhilfe bis zu 120 EUR alle 2 Jahre.
Stationärer Zusatzschutz-Ein-oder Zweibettzimmer-Chefarztbehandlung
Zahn-Zusatzschutz25 % für Zahnkronen, Zahnersatz.
Krankentagegeld-Krankenhaustagegeld 10 EUR/Tag für max. 28 Tage/Kalenderjahr.
Auslandskrankenversicherung100% für akute ambulante, stationäre Heilbehandlung und schmerzstillende Zahnbehandlung bei einem Auslandsaufenthalt bis zu sechs WochenKrankenrücktransport.
Ausschlusskriterien- Leistungsausschluss bei Versicherungsfällen, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.- Ab 4 fehlenden nicht ersetzenden Zähnen keine Kostenübernahme für Zahnersatz (einschl. Laborarbeiten und Materialien).
Welche Leistungen werden erst nach Sperrfrist erstattet?Zahnkronen und Zahnersatz sowie entsprechende Material- und Laborkosten, Kieferorthopädie nach 8 Monaten,Entbindung, Psychotherapie.Kategorien
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