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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Schleswig-Holstein" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK NORDWEST" AOK Schleswig-Holstein
Edisonstraße 70
24145 Kiel Zusatzversicherung "AOK Extra Pflegetagegeld"Kooperationspartner: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Altersbegrenzung
PflegevorsorgeBei häuslicher Pflege und teilstationärer Pflegeunabhängig davon, wer pflegt (Pflegefachkraft oder Pflegeperson): · Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): 25 % des vereinbarten Tagegeldes · Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig): 50 % des vereinbarten Tagegeldes · Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig): 75 % des vereinbarten Tagegeldes · Wenn der Pflegeaufwand das übliche Maß der Pflegestufe III weit überschreitet: 100 % des vereinbarten Tagegeldes Bei vollstationärer Pflege Wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht ausreicht oder möglich ist: · unabhängig von der Pflegestufe: 100 % des vereinbarten Tagegeldes Wenn vollstationäre Pflege nicht erforderlich ist, diese aber dennoch in Anspruch genommen wird: · Pflegestufe I (erheblich pflegebedürftig): 25 % des vereinbarten Tagegeldes · Pflegestufe II (schwerpflegebedürftig): 50 % des vereinbarten Tagegeldes · Pflegestufe III (schwerstpflegebedürftig): 75 % des vereinbarten Tagegeldes Kategorien
Kostenbeispiele
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