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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Schleswig-Holstein" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK NORDWEST" AOK Schleswig-Holstein
Edisonstraße 70
24145 Kiel Zusatzversicherung "AOK Extra Pflegekosten"Kooperationspartner: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Altersbegrenzung
PflegevorsorgeSie erhalten zusätzlich zum Zuschuss Ihrer AOK-Pflegekassebei häuslicher Pflege · Aufwendungsersatz, bei Pflege durch anerkannte Pflegefachkräfte (z. B. Pflegedienste) je nach Pflegestufe monatlich bis zu I: 192,00 EUR II: 460,50 EUR III: 716,00 EUR, in Härtefällen der Pflegestufe III bis zu 959,00 EUR · Pflegegeld, bei Pflege durch Pflegepersonen (Personen, die nicht erwerbsmäßig pflegen) je nach Pflegestufe monatlich bis zu I: 102,50 EUR II: 205,00 EUR III: 332,50 EUR · Kombination von Aufwendungsersatz und Pflegegeld möglich · Aufwendungsersatz bei Verhinderung der Pflegeperson, längstens für vier Wochen je Kalenderjahr bis zu 716,00 EUR · Erstattung der Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel monatlich bis zu 62,00 EUR · Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes, je Maßnahme 50 %, maximal 1.278,50 EUR · Übernahme der in der Pflegepflichtversicherung vorgesehenen Zuzahlung für technische Hilfsmittel in Höhe von 10 %, maximal 25,00 EUR bei teilstationärer, vollstationärer und Kurzzeitpflege · Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei teilstationärer Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, je nach Pflegestufe monatlich bis zu I: 192,00 EUR II: 460,50 EUR III: 716,00 EUR · Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen, für 4 Wochen pro Kalenderjahr bis zu 716,00 EUR · Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei vollstationärer Pflege in vollstationären Einrichtungen monatlich bis zu 716,00 EUR, in Härtefällen der Pflegestufe III bis zu 844,00 EUR · Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen bei Wahl einer vollstationären Pflege, obwohl diese nicht erforderlich ist, je nach Pflegestufe bis zu I: 192,00 EUR II:460,50 EUR III: 716,00 EUR · Pflegegeld bei vollstationärer Pflege monatlich 332,50 EUR · Pflegegeld bei Wahl einer vollstationären Pflege, obwohl diese nicht erforderlich ist, je nach Pflegestufe monatlich bis zu I: 102,50 EUR II: 205,00 EUR III: 332,50 EUR. Kategorien
Kostenbeispiele
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