Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen
ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Schleswig-Holstein" existiert nicht mehr.
Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK NORDWEST"

AOK Schleswig-Holstein

Edisonstraße 70
24145 Kiel

Zusatzversicherung "AOK Extra Pflegekosten"


Kooperationspartner: DKV Deutsche Krankenversicherung AG

Altersbegrenzung

von bis
Männer 70
Frauen 70

Pflegevorsorge

Sie erhalten zusätzlich zum Zuschuss Ihrer AOK-Pflegekasse

bei häuslicher Pflege
· Aufwendungsersatz, bei Pflege durch anerkannte Pflegefachkräfte (z. B. Pflegedienste) je nach Pflegestufe monatlich bis zu I: 192,00 EUR II: 460,50 EUR III: 716,00 EUR, in Härtefällen der Pflegestufe III bis zu 959,00 EUR
· Pflegegeld, bei Pflege durch Pflegepersonen (Personen, die nicht erwerbsmäßig pflegen) je nach Pflegestufe monatlich bis zu I: 102,50 EUR II: 205,00 EUR III: 332,50 EUR
· Kombination von Aufwendungsersatz und Pflegegeld möglich
· Aufwendungsersatz bei Verhinderung der Pflegeperson, längstens für vier Wochen je Kalenderjahr bis zu 716,00 EUR
· Erstattung der Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel monatlich bis zu 62,00 EUR
· Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes, je Maßnahme 50 %, maximal 1.278,50 EUR
· Übernahme der in der Pflegepflichtversicherung vorgesehenen Zuzahlung für technische Hilfsmittel in Höhe von 10 %, maximal 25,00 EUR


bei teilstationärer, vollstationärer und Kurzzeitpflege
· Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei teilstationärer Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, je nach Pflegestufe monatlich bis zu I: 192,00 EUR II: 460,50 EUR III: 716,00 EUR
· Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen, für 4 Wochen pro Kalenderjahr bis zu 716,00 EUR
· Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei vollstationärer Pflege in vollstationären Einrichtungen monatlich bis zu 716,00 EUR, in Härtefällen der Pflegestufe III bis zu 844,00 EUR
· Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen bei Wahl einer vollstationären Pflege, obwohl diese nicht erforderlich ist, je nach Pflegestufe bis zu I: 192,00 EUR II:460,50 EUR III: 716,00 EUR
· Pflegegeld bei vollstationärer Pflege monatlich 332,50 EUR
· Pflegegeld bei Wahl einer vollstationären Pflege, obwohl diese nicht erforderlich ist, je nach Pflegestufe monatlich
bis zu I: 102,50 EUR II: 205,00 EUR III: 332,50 EUR.

Kategorien

  • Pflegekostentarif

Kostenbeispiele

Geschlecht Alter Preis in €
Mann 30 3,91
Mann 50 9,49
Frau 30 7,67
Frau 50 16,76

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

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