Für Mitglieder mit einem monatlichen Einkommen bis zu 3.900 Euro brutto
(Jahresarbeitentgelt-Grenze: 46.800 Euro brutto) wird ein maximaler Bonus von 200 Euro angeboten.
Verdienen Sie monatlich über 3.900 Euro brutto, können Sie einen maximalen Bonus von 300 Euro erhalten.
Grundbonus
Als Teilnehmer am AOK-Bonustarif erhalten Sie einen garantierten Grundbonus in Höhe von 100 Euro (200 Euro) jährlich. Dieser Grundbonus
erhöht sich jährlich – beginnend mit dem ersten Tarifjahr – um jeweils 10 Euro auf maximal 130 Euro (230 Euro).
Voraussetzung: Sie nehmen keine Leistungen in Anspruch, bei denen eine
Eigenbeteiligung fällig wird.
Grundbonus Rückstufung
Der gestaffelte Grundbonus wird generell auf 100 Euro (200 Euro) zurückgestuft, wenn Sie Leistungen in Anspruch genommen haben, bei denen eine Eigenbeteiligung anfällt.
Eigenbeteiligung
Wenn Ihnen bei einer ambulanten Behandlung ein Rezept für Medikamente ausgestellt wird, zahlen Sie eine pauschale Eigenbeteiligung in Höhe von 25 Euro (35 Euro). 50 Euro fallen je stationärer Krankenhausbehandlung an. Die Eigenbeteiligung wird jährlich erhoben – immer dann, wenn Sie oder Ihr mitversicherter Ehegatte oder mitversicherter Lebenspartner relevante
Leistungen in Anspruch nehmen. Der Höchstbetrag für die Eigenbeteiligung beträgt 250 Euro (350 Euro) pro Jahr. Die gesetzlich vorgesehenen
Zuzahlungen sind weiterhin zu zahlen.
Keine Eigenbeteiligung
Es fällt keine Eigenbeteiligung an für
- mitversicherte Kinder
- alle (Zahn-)Arztbesuche, bei denen kein Rezept für Medikamente verschrieben wird.
- Arztbesuche, bei denen zwar ein Rezept für Medikamente verschrieben wird, die aber im Rahmen von Impfungen stattfinden.
- sonstige Leistungen wie Heilmittel, Hilfsmittel, Zahnersatz und Krankenhausaufenthalte zur Entbindung.
Keine Eigenbeteiligung in der Schwangerschaft
Für alle Leistungen, die im Rahmen einer Schwangerschaft während Ihrer Teilnahme am AOK-Bonustarif anfallen,müssen Sie keine Eigenbeteiligung
zahlen. Informieren Sie uns aber bitte rechtzeitig über die Schwangerschaft, damit die Leistungen während der Schwangerschaft bis zur Geburt frei von jeglicher Eigenbeteiligung bleiben.
Aufbau Ihres Gesundheitsbonus
Als teilnehmendes Mitglied am AOK-Bonustarif erhalten Sie pro Kalenderjahr einen Gesundheitsbonus von 70 Euro.
Voraussetzung:
Sie bzw. Sie und Ihr mitversicherter Ehepartner/Lebenspartner weisen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Zahnvorsorge und öffentlich empfohlene Schutzimpfungen nach. Die zweite Möglichkeit: es wird körperliche Fitness nachgewiesen. Dafür stehen Ihnen ein sportwissenschaftlichentwickelter Walkingtest oder ein Ergometertest zur Verfügung. Ausreichend ist aber auch die Vorlage eines Leistungsabzeichens des Deutschen Sportbundes, des Deutschen Leichtathletikverbandes, des Deutschen Schwimmverbandes oder des Bundes Deutscher Radfahrer.
Der Nachweis körperlicher Fitness oder das Leistungsabzeichen müssen aus dem Jahr stammen, für das der Bonus ausgezahlt werden soll.
Vorsorgemaßnahmen/ Impfungen und Fitnesstest
Als Teilnehmer am AOK-Bonustarif müssen Sie sich nicht vorher festlegen, ob Sie die Früherkennungsmaßnahmen/ Impfungen oder den Fitnesstest
machen. Reichen Sie uns Ihre Nachweise bis spätestens 31. Januar des Folgejahres einfach ein.