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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Schleswig-Holstein" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK NORDWEST" AOK Schleswig-Holstein
Edisonstraße 70
24145 Kiel Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"Bei aus medizinischen Gründen erforderlichen ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) zahlt die AOK Schleswig-Holstein zu den Kosten der Unterkunft, Verpflegung und Kurtaxe sowie den Fahrkosten einen Zuschuss von 13,00 EUR täglich. Für versicherte chronisch kranke Kleinkinder erhöht sich dieser Zuschuss auf 21,00 EUR täglich.
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