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Der Wahltarif "Bonus-Wahltarif"Typ: Selbstbehalt
Die AOK Sachsen-Anhalt bietet einen Bonus-Wahltarif an. Es ist eine Kombination aus § 53 Abs. 1 SGB V (Grundbonus) und 65a SGB V (Gesundheitsbonus). Grundbonus und Gesundheitsbonus. Der Tarif enthält eine Eigenbeteiligung für medizinische Leistungen. Diese bezieht sich allerdings nicht auf Leistungen, die von mitversicherten Erwachsenen in Anspruch genommen werden. Und für das Krankenkassen-Mitglied werden Arztbesuche, bei denen kein Rezept ausgestellt wird, nicht auf den Selbstbehalt angerechnet. Zwei Stufen sind vorhanden: Gesundheitsbonus 1: Selbstbehalt: 250 Euro p.a., 100 Euro Grundbonus; steigt bei leistungsfreien Jahren bis 130 Euro. Für Vorsorgeuntersuchungen wird ein Zusatzbonus von 70 Euro gezahlt. Für Arztbesuche mit Rezept werden 25 Euro vom Selbstbehalt abgezogen. Gesundheitsbonus 2: Mindesteinkommen 50.850 Euro p.a., Selbstbehalt 350 Euro p.a., 200 Euro Grundbonus; steigt bei leistungsfreien Jahren bis 230 Euro. Für Vorsorgeuntersuchungen wird ein Zusatzbonus von 70 Euro gezahlt. Für Arztbesuche mit Rezept werden 35 Euro vom Selbstbehalt abgezogen. Bedingung für den Gesundheitsbonus: Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen, Zahnvorsorge,Schutzimpfungen für Tetanus und Diphterie, alternativ Nachweis körperlicher Fitness. Kundenbindung 3 Jahre an die AOK Sachsen-Anhalt.
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