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Der Wahltarif "Wahltarife zur zusätzlichen Absicherung im Krankheitsfall"Typ: sonstiges
Die AOK Rheinland/Hamburg ist die erste gesetzliche Krankenkasse, bei der die Versicherten die Vorteile der neuen gesetzlichen Wahlmöglichkeiten genießen. Mit ihren Erstattungstarifen können die Versicherten Ihren Versicherungsumfang günstig und individuell anpassen. Ob umfassender Schutz im Ausland, doppelter Erstattungsbetrag beim Zahnersatz, Ein- und Zweibettzimmer oder Übernahme von Krankenhauszuzahlungen – die AOK-Wahltarife bieten Ihnen preiswerten Extraschutz! Die besonderen Vorteile im Überblick:
1. Der AOK- Wahltarif "Zahnersatz" Mit dem Wahltarif „Zahnersatz“ genießen Sie komfortablen Extraschutz für einen geringen Monatsbeitrag. Und je länger Sie dabei bleiben, desto mehr lohnt sich dieser Wahltarif für Sie. Denn die Höhe der möglichen Kostenerstattung steigt Jahr für Jahr. Welche Leistungen können Sie erwarten? Nach Ablauf der ersten 36 Monate erreicht Ihr Erstattungsanspruch bereits die Höhe desjenigen aus Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung – Sie erhalten insgesamt also den doppelten Leistungsbetrag. Ab dem siebten Jahr steigt diese Summe sogar noch weiter. Was kostet Sie der Wahltarif „Zahnersatz“?
So steigen Ihre Erstattungsansprüche Jahr für Jahr:
*Höhe der Kostenerstattung begrenzt 2 Die AOK-Wahltarife „Ein- und Zweibettzimmer“ Niemand denkt gerne daran, irgendwann einmal ins Krankenhaus gehen zu müssen. Wenn aber doch einmal eine stationäre Behandlung notwendig wird, bieten wir Ihnen zu unseren hervorragenden Leistungen nun noch den maximalen Komfort. Mit dem Wahltarif „Ein-/Zwei-bettzimmer“ sichern Sie sich dieses Leistungsplus gegen eine günstige Monatsprämie. Welche Leistungen können Sie erwarten? Die AOK zahlt für Sie die Zusatzkosten für ein Ein- bzw. Zweibettzimmer. Darüber hinaus übernehmen wir auch die gesetzlich festgelegten Krankenhauszuzahlungen. Die Abwicklung ist denkbar einfach: Nach dem Krankenhausaufenthalt reichen Sie Ihren Antrag mit Beleg über die angefallenen Kosten ein und wir erstatten Ihnen umgehend die entstandenen Kosten auf Ihr Konto. Was kostet Sie der Wahltarif „Ein- und Zweibettzimmer“?
3 Der AOK-Wahltarif „Krankenhauszuzahlung“ Die Zuzahlung bei einem Krankenhausaufenthalt können Sie sich in Zukunft sparen. Denn mit dem Wahltarif „Krankenhauszuzahlung“ werden diese Kosten komplett von Ihrer AOK getragen. Welche Leistungen können Sie erwarten? Die AOK übernimmt bei einer stationären Krankenhausbehandlung die gesetzlich vorgeschriebenen zehn Euro Zuzahlung pro Tag – ohne Wenn und Aber und in kompletter Höhe. Ganz gleich, wie lange Ihr Krankenhausaufenthalt dauert. Was kostet Sie der Wahltarif „Krankenhauszuzahlung“?
4. Der AOK-Wahltarif "Ausland" Neben dem bewährten Krankenversicherungsschutz in Deutschland und Europa bietet Ihre AOK Rheinland/Hamburg Ihnen weltweiten Schutz für Ihren Urlaub – mit dem innovativen Wahltarif „Ausland“. Ganz gleich, ob ärztliche Behandlung, Hilfe im medizinischen Notfall oder ärztlich angeordneter Rücktransport nach Deutschland: Wir sind immer für Sie da. Welche Leistungen können Sie erwarten? Wir bieten Ihnen bei jeder bis zu sechswöchigen Urlaubsreise die Kostenerstattung im Krankheitsfall für einen zusammenhängenden Urlaubszeitraum von bis zu sechs Wochen. Das heißt: Bei akuten Erkrankungen erstattet Ihnen die AOK Rheinland/Hamburg alle nachgewiesenen Kosten für längstens sechs Wochen, einschließlich der Zuzahlungen bzw. Eigenanteile für ärztliche und zahnärztliche Behandlungen inklusive der Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes, stationäre Krankenhausbehandlungen, ärztlich angeordnete Fahrten mit dem Kranken- oder Rettungswagen zum Krankenhaus, ärztlich verordnete Arzneimittel, Verbandsmaterial, Heil- und Hilfsmittel sowie den medizinisch zwingend notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Und noch ein wichtiger Punkt: Sollten Sie im Ausland dringend medizinischen Rat oder Hilfe benötigen, stehen Ihnen unsere Experten im ServiceCenter mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie einfach an. Unter der Rufnummer 0049 180 2 326 326 können Sie unser Team aus Ärzten, Krankenschwestern und Sozialversicherungsexperten zum jeweils dort gültigen Auslandstarif erreichen. An sieben Tagen in der Woche. Was kostet Sie der Wahltarif „Ausland“? Der Wahltarif „Ausland“ ist ein besonders günstiges Angebot:
5. Der AOK-Wahltarif "Krankengeld" Der AOK-Wahltarif „Krankengeld“ garantiert Ihnen höchste Flexibilität: Die Höhe des Krankengelds richtet sich nach Leistungsstufen. Sie können Ihr Krankengeld zwischen 5 Euro und maximal 200 Euro in 5-Euro-Stufen individuell staffeln – bis zu einer Höhe von 70 Prozent Ihres Arbeitseinkommens. Prämienrechnung
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