Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

AOK Rheinland/Hamburg

Kassernenstr. 61
40213 Düsseldorf

Der Wahltarif "AOK-Wahltarif „Häusliche Krankenpflege“"


Typ: sonstiges

Im Krankheitsfall übernimmt die AOK Rheinland/ Hamburg gesetzlich geregelte Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Diese umfassen die Behandlungs- pflege in Form von medizinischen Hilfeleistungen. Eine zu sätzliche Übernahme von Grundpflege (z. B. Hilfestellung beim Essen oder der Körper pfl ege) und hauswirtschaftlicher Versorgung (z. B. Einkauf und Putzen) ist in der Dauer begrenzt (in der Regel vier Wochen) und nur möglich, wenn durch die häusliche Krankenpfl ege ein stationärer Krankenaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann.

Mit der Teilnahme am AOK-Wahltarif „Häusliche Krankenpflege“ übernimmt die AOK Rheinland/Hamburg zusätzliche Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Hierbei erstattet die AOK Mehrkosten, die entstehen, wenn ein Pflegedienst oder eine vom Versicherten selbst beschaffte Ersatzkraft (z. B. Angehörige oder Nachbarn) für ihn Leistungen der Grundpflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung erbringen. Dies gilt allerdings nur, so lange keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung besteht und keine dauerhafte Aufnahme in ein Alten-, Altenpflege oder Pflegeheim erfolgt.

Die Leistungen des AOK-Wahltarifs „Häusliche Krankenpflege“
• Kostenübernahme für medizinisch notwendige Grundpflege (z. B. Waschen, Kämmen, Anziehen) und hauswirtschaftliche Ver sorgung (z. B. Einkaufen)
durch Pflegedienste, pflegende Angehörige oder eine selbst beschaffte Ersatzkraft
• Die Leistung wird bis zu fünf Jahre erbracht - während des Leistungsbezuges muss keine Prämien gezahlt werden.

Die Höhe der Leistungsansprüche
Die AOK Rheinland/Hamburg erstattet die Mehrkosten bis zu einem monatlichen Höchstbetrag. Der Höchstbetrag beläuft sich für das Jahr 2010 auf 220,00 EUR, danach erfolgt eine automatische Dynamisierung im Rahmen der Entwicklung der durchschnittlichen Einkommen. Erstattet werden je volles Jahr der Teilnahme an dem Tarif 1/20 des Höchstbetrages,
jedoch mindestens 110,00 EUR monatlich. Folglich wächst mit Dauer der Teilnahme der persönlicher Leistungsbetrag.

Wann erhält man Leistungen?
• Bereits ein Jahr nach Beginn der Teilnahme am Wahltarif hat man Anspruch auf Leistung
• Eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege muss vorliegen
• Die Pflege muss im eigenen Haushalt oder im Haushalt der Angehörigen erfolgen
• Die Pflege darf nicht von einer im Haushalt lebenden Person übernommen werden
• Der Pflegebedarf darf nicht vor Beginn der Teilnahme am Tarif eingetreten sein; Einzelheiten ergeben sich aus den Tarifbedingungen
• Die Leistung endet, wenn Pflegebedürftigkeit im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung eintritt oder eine nicht nur vorübergehende Aufnahme in
ein Alten-, Altenpfl ege- oder Pfl egeheim erfolgt

Was kostet Sie der Wahltarif?
Die Prämie beträgt monatlich 6,90 EUR.
(Ab dem 01.01.2013 wird dieser Betrag entsprechend der Entwicklung des durchschnittlichen Einkommens angepasst.)

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

Zusatzversicherung ...

mehr...

Navigation
0.Startseite
1.gesetzlich versichert
 - Wahltarifrechner
 - Leistung
 - gesetzlich oder privat
2.Zusatzversicherung
3.privat versichert
4.im Urlaub versichert
5.Wechsel-Tipp
6.Up To Date - Mail
7.Weiterempfehlen
8.Google Gadget
Kasse der Woche


Schnellcheck

Sehen Sie schnell, welche Leistungen eine Krankenkasse anbietet.

Impressum | Werbung | Sitemap | Service | Neu: Partnerprogramm

© 1a - Krankenkassen - Übersicht gesetzliche Krankenkassen ( AOK, BKK, IKK, Ersatzkassen)