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Der Wahltarif "AOK-Wahltarif „Häusliche Krankenpflege“"Typ: sonstiges
Im Krankheitsfall übernimmt die AOK Rheinland/ Hamburg gesetzlich geregelte Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Diese umfassen die Behandlungs- pflege in Form von medizinischen Hilfeleistungen. Eine zu sätzliche Übernahme von Grundpflege (z. B. Hilfestellung beim Essen oder der Körper pfl ege) und hauswirtschaftlicher Versorgung (z. B. Einkauf und Putzen) ist in der Dauer begrenzt (in der Regel vier Wochen) und nur möglich, wenn durch die häusliche Krankenpfl ege ein stationärer Krankenaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann. Mit der Teilnahme am AOK-Wahltarif „Häusliche Krankenpflege“ übernimmt die AOK Rheinland/Hamburg zusätzliche Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Hierbei erstattet die AOK Mehrkosten, die entstehen, wenn ein Pflegedienst oder eine vom Versicherten selbst beschaffte Ersatzkraft (z. B. Angehörige oder Nachbarn) für ihn Leistungen der Grundpflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung erbringen. Dies gilt allerdings nur, so lange keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung besteht und keine dauerhafte Aufnahme in ein Alten-, Altenpflege oder Pflegeheim erfolgt. Die Leistungen des AOK-Wahltarifs „Häusliche Krankenpflege“ Die Höhe der Leistungsansprüche Wann erhält man Leistungen? Die Prämie beträgt monatlich 6,90 EUR. (Ab dem 01.01.2013 wird dieser Betrag entsprechend der Entwicklung des durchschnittlichen Einkommens angepasst.)
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