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Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"ambulante Vorsorgeleistungen
- Notwendigkeit (z. B. zur Krankheitsverhütung) medizinisch begründet - Durchführung in anerkannten Kurorten - Kostenübernahme für kurärztliche Behandlung in voller Höhe - Kostenübernahme für vom Kurarzt verordnete Heilmittel abzüglich 15 % Eigenanteil - Zuschuß 13,00 EUR; für chronisch kranke Kleinkinder 21,00 EUR zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung etc. stationäre Vorsorgeleistungen für Mütter und Väter (Mutter-Kind/Vater-Kind-Maßnahmen) wenn - Notwendigkeit (z. B. zur Krankheitsverhütung) medizinisch begründet - Durchführung in Einrichtungen des Müttergenesungswerkes oder gleichartigen Einrichtungen erfolgt - Kostenübernahme in Höhe der vereinbarten Pflegesätze Kostenerstattung der Fahrkosten abzüglich eines Eigenanteils von 13,00 EUR pro Fahrt
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