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Satzungsleistungen "Prävention"Primärprävention
Auf die Frage nach Wünschen für die Zukunft lautet die häufigste Anwort „Gesundheit“. Daß Menschen für die eigene Gesundheit auch aktiv werden, ist viel seltener. Maßnahmen der Primärprävention der AOK Rheinland/Hamburg haben das Ziel, Versicherte für die positiven Effekte von Gesundheitsvorsorge zu sensibilisieren. Ausreichende Bewegung, ausgewogene Ernährung, maßvoller Umgang mit Genussmitteln sowie ein gelassener Umgang mit Stresssituationen sind wichtige Bestandteile der Prävention. Viele der epidemiologisch relevanten Erkrankungen (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Rückenleiden, Stoffwechselerkrankungen etc.) sind durch rechtzeitige Präventionsmaßnahmen zu verhindern oder positiv zu beeinflussen. Weiteres wichtiges Ziel der Primärprävention ist es, gerade die Bürger zu erreichen, die aufgrund ihrer sozioökonomischen Lage einen erschwerten Zugang zu Gesundheit haben. Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention werden erfahrungsgemäß verstärkt von Personen in Anspruch genommen, die eine geringere gesundheitliche Gefährdung verbunden mit einem höheren sozialen Status aufweisen. Deshalb gilt es, auch ein Leistungsangebot für Zielgruppen zu konzipieren, die selbst weniger aktiv für ihre Gesundheit werden und für die der Zugang zu gesundheitsfördernden Maßnahmen erschwert ist. Der Gesetzgeber sieht primärpräventive Leistungen in diesem Zusammenhang als Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen (vgl. § 20,1 SGB V sowie der Leitfaden „Gemeinsame und einheitliche Handlungsfelder und Kriterien der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Umsetzung von §20 Abs. 1 und 2 SGBV vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 12. September 2003“). Die für alle gesetzlichen Krankenkassen einheitlichen Handlungsfelder der Primärprävention sind Leistungen für bedarfsgerechte Veränderungen des Bewegungsverhaltens und der Bewegungsgewohnheiten Leistungen zur gesundheitsbewußten Ernährung Leistungen zur Entspannung und Stressreduktion Leistungen zur Prävention des riskanten und schädlichen Genuß- und Suchtmittelkonsums Für die Maßnahmen der Primärprävention sind zwei Zugangswege vorgesehen: Leistungen über den Setting-Ansatz und Leistungen über den Individuellen Ansatz Mit Setting-Ansätzen sollen Bürger in ihrem Lebensumfeld (z.B. Schule, Kindergarten, Familie, gemeinde, Betrieb) erreicht werden. Die AOK Rheinland/Hamburg engagiert sich dabei besonders für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und Arbeitnehmern in Betrieben. Folgende Setting-Ansätze werden z.B. umgesetzt: „Gesund macht Schule“: Mit dem Projekt „Gesund macht Schule“ richten sich die Kooperationspartner Ärztekammer Nordrhein und AOK Rheinland an die Lehrer von Grundschulen/Primarstufe im Einzugsgebiet der AOK Rheinland/Hamburg. Das Unterstützungskonzept bietet Vermittlung von qualifizierten PatenärztInnen zur Unterstützung bei der Elternarbeit und ggf. des Schulunterrichtes Bereitstellung von didaktischen Medien zur den Präventionsthemen „Menschlicher Körper/Beim Arzt“, „Essen und Ernährung“, „Bewegung und Entspannung“, „Sexualerziehung“ und „Sucht“ Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer und Ärzte Arbeitskreise für den schulübergreifenden, fachlichen Austausch Projektbegleitende Medien: Internet www.gesund-macht-schule.de und Newsletter für Schüler, Eltern und Pädagogen In jeder Regionaldirektion stehen MitarbeiterInnen der AOK Rheinland/Hamburg als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. Ein Kontakt ist über jede Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg möglich. „Schulen in Bewegung“: Das Projekt „Schulen in Bewegung“ wird von den Kooperationspartnern AOK Rheinland/Hamburg, Wissenschaftliches Institut der Ärzte Deutschlands (WIAD) e.V. und dem Deutschen Sportlehrer Verband (DSLV) NRW initiiert und wurde den Schulklassen 7 bis 12 der Hauptschulen, Gesamtschulen, Realschulen, Sonderschulen und Gymnasien im Rheinland im Schuljahr 2004/2005 angeboten. Insgesamt beteiligen sich über 160 Schulen an dem Projekt. Kooperationsvereinbarungen mit SportlehrerInnen der teilnehmenden Klassen wurden abgeschlossen, die Teilnahme weiterer Schulen ist derzeit nicht mehr möglich. Die beteiligten Sportlehrer ermitteln den aktuellen Fitnessstatus und Informationen über das Bewegungsinteresse ihrer Schüler durch den „Bewegungs-Check-Up“ (Münchner-Fitness-Test zzgl. 6-min. Lauf, Schüler- und Elternfragebogen) als t0- Messung. Die Leistungen der Bewegungsbereiche Koordination, Beweglichkeit, Schnelligkeit, Kraft und Ausdauer werden dadurch erfaßt. Jeder Schüler erhält ein individuelles Leistungsprofil, jeder Lehrer eine anonymisierte Klassenübersicht. Die Ergebnisse bilden die Basis für die Entwicklung von individuellen Interventionskonzepten. Die Lehrer können die sportmotorischen Stärken ihrer Schüler fördern und Schwächen abbauen. Das Unterstützungskonzept von „Schulen in Bewegung“ sieht Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch, Workshops, Fortbildungen und Hilfe bei der Durchführung von Elternveranstaltungen vor. Ein Newsletter informiert regelmäßig über den Projektstand, enthält Tipps und Termine. Im Internet ist unter www.schuleninbewegung.de ebenfalls ein Austausch möglich, alle wesentlichen Informationen können abgerufen werden. Alle Schüler und Lehrer erhalten persönliche Passworte und können sich im geschützten Bereich an Foren beteiligen und ab Ende November 2004 das Ergebnis des Bewegungstests mit verschiedenen Bezugsgruppen vergleichen (z.B. alle Schüler einer Altersgruppe, alle Mädchen, alle Jungen, Schüler einer Schulform...). Die Schüler sollen dadurch motiviert werden, für ihre Leistungsverbesserung aktiv zu werden. Am Ende des Schuljahres 2004/2005 wird der Bewegungs-Check-Up als t1-Messung wiederholt. Dadurch kann der Einfluß der Interventionsmaßnahmen abgebildet werden. Da der Test unmittelbar im Anschluß an die Intervention durchgeführt wird, werden signifikante Verbesserungen erwartet. Um zusätzlich über genaue Vergleichsdaten zur t0-Messung verfügen zu können, wurden die Lehrer gebeten, den Test als t2-Messung erneut nach den Schulferien 2005 mit den ihren Schülern wiederholen. In jeder Regionaldirektion stehen MitarbeiterInnen der AOK Rheinland/Hamburg als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. Ein Kontakt ist über jede Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg möglich. „Be Smart – Don’t Start“: Be Smart - Don‘t Start wird angeboten. Schulklassen können sich über jede Regionaldirektion der AOK Rheinland/Hamburg anmelden. Mittlerweile nehmen Jugendliche aus Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Portugal, Rumänien, der Schweiz, der Slowakei und Spanien daran teil. Und alle haben die gleichen Ziele: - den Einstieg in das Rauchen so lange wie möglich zu verzögern bzw. ganz zu verhindern. - SchülerInnen, die schon rauchen, zu motivieren, ganz schnell wieder damit aufzuhören. Wer kann mitmachen? Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 6 – 8 können teilnehmen. Mindestens 90% der SchülerInnen einer Klasse müssen sich verpflichten, 6 Monate nicht zu rauchen (= smart zu sein). Noch mehr Infos finden Sie unter www.jonet-rheinland.de In jeder Regionaldirektion stehen MitarbeiterInnen der AOK Rheinland/Hamburg als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. Ein Kontakt ist über jede Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg möglich. Auch im Bereich des Individuellen Ansatzes ist die AOK Rheinland/Hamburg aktiv: Die AOK Rheinland/Hamburg bietet ihren Versicherten Kostenerstattung bei erfolgreicher Teilnahme an Maßnahmen der Primärprävention an. Zur Verfügung steht ein umfängliches, qualitätsgesichertes Kursprogramm externer, zertifizierter Leistungsanbieter in den Bereichen Ernährung, Bewegung, Streßreduktion und Suchtmittelgebrauch. Angebote für übergewichtige Kinder werden besonders unterstützt. Hinzu kommen Online-Programme wie „Abnehmen mit Genuß“, „Laufend in Form“, „Ich werde Nichtraucher“. Auskunft erteilt jede Geschäftsstelle der AOK Rheinland/Hamburg. Gesundheits-Check-up ab Vollendung des 35. Lebensjahres Krebsfrüherkennung für Frauen ab 20 Jahre, für Männer ab 45 Jahre, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland bieten im internationalen Vergleich eines der umfangreichsten Programme zur Krankheitsfrüherkennung an, das erst zum 1. Oktober 2002 durch die Darmspiegelung (Koloskopie) für Männer und Frauen ab 56 Jahre ergänzt wurde. Derzeit im Aufbau ist bis 2005 ein flächendeckendes Mammographie-Screening. Die Altersgrenzen folgen den Erkenntnissen von Experten, wie sie in die Empfehlungen von WHO und EU aufgenommen werden und in Deutschland umgesetzt sind.Die Inanspruchnahme der Früherkennungs-Untersuchungen, vor allem der Krebsfrüherkennung, läßt zu wünschen übrig. Ziel muß es deshalb sein, möglichst viele Versicherte in den besonders risikobehafteten Altersgruppen zu einer Teilnahme zu bewegen, um so die Sterblichkeit bei diesen Erkrankungen in der Bevölkerung insgesamt senken zu können. Das Mammographie-Screening wird deshalb erstmals in Deutschland ein Einladungssystem etablieren und anspruchsberechtigte Frauen (insgesamt rd. 10 Millionen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren, denen im Abstand von zwei Jahren eine Röntgen-Untersuchung der Brust angeboten wird) anhand der Adress-Dateien der Einwohner-Meldeämter einladen und auch wiedereinbestellen.Liegt der Verdacht auf eine Erkrankung vor, führen Ärzte im Rahmen der Diagnostik die medizinisch notwendigen Untersuchungen natürlich bei Patienten aller Altersgruppen durch. weitere Impfungen: Pneumokokkeninfektion Tollwut Hinweis zu allen angekreuzten Impfungen Für die Übernahme der Kosten für die Schutzimpfungen im Rahmen der Impfvereinbarung zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein gilt:Die Durchführung bzw. Empfehlung von Schutzimpfungen soll sich nach den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) richten. Darüber hinaus sind weitere vertragliche Regelungen zur Kostenübernahme für diese Schutzimpfungen in der Impfvereinbarung zu beachten (insbesondere: verschiedene Regelungen im Zusammenhang mit den o.g. Impfempfehlungen/Regelungen zum Vorrang von Schutzimpfungen, die von anderen Stellen durchgeführt werden/Regelungen, in welche Fällen Schutzimpfungen nicht Gegenstand der Impfvereinbarung sind).
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