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Satzungsleistungen "Hospizleistungen"Hospizzuschuss bei Kindern: 6,6 %
Erwachsene Versicherte erhalten einen Zuschuss von 6 % Die AOK erstellt ein individuelles Finanzierungskonzept. Die AOK fördert ambulante Hospizdienste, die qualifizierte ehrenamtliche Sterbebegleitung erbringen. Die Förderung richtet sich nach der von den Spitzenverbänden der Krankenkassen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospize e.V. und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen (§ 39a Abs. 2 SGB V).
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