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Satzungsleistungen "Alternative Heilmethoden/Naturheilverfahren"Alternative Krebstherapie
Anthroposophische Medizin (Vom Gesetzgeber im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinien zugelassene Ausnahmen verordnungsfähiger, nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel: Der Arzt kann hier “bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist.) Autogenes Training Balneotherapie Elektrotherapie Heliotherapie Homöopathische Medizin (Kosten werden übernommen, soweit die Leistungen vom behandelten Arzt unmittelbar über Krankenversichertenkarte mit der AOK abgerechnet werden. Erst- und Folgeanamnese können im Rahmen des Ordinationskomplexes oder als Beratung/Konsultation über EBM abgerechnet werden. Vom Gesetzgeber im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinien zugelassene Ausnahmen verordnungsfähiger, nicht verschreibungs-pflichtiger Arzneimittel: Der Arzt kann hier “bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist.) Hydrotherapie Phototherapie Phytotherapie Progressive Muskelentspannung TaiChi Yoga/Meditation
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