Ziel dieses Vertrages im Freistaat Thüringen ist , dass zunächst der Hausarzt seine Patienten untersucht und berät. Dabei übernimmt er die optimale Koordination der Behandlung nach dem neuesten medizinischen Wissensstand. Bei Bedarf überweist der Hausarzt die Patienten dann an Fachärzte, Therapeuten oder ins Krankenhaus (außer bei gynäkologischen bzw. augenärztlichen Behandlungen und im Notfall). Hierbei werden z.B. Behandlungsunterlagen übermittelt und sich dazu ausgetauscht, um Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Auf diese Weise laufen alle Informationen immer zum Hausarzt zurück. . Die Patienten kommen so in den Genuss einer besonderen Betreuung, z. B. Unterstützung bei kurzfristiger Terminvermittlung, jährlicher Beratung zu Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen und Durchführung von Hausbesuchen zur Vermeidung von Krankenhausaufenthalten.