Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

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Sternplatz 7
01067 Dresden

Satzungsleistungen "Hospizleistungen"


Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben im Rahmen der Verträge
der Spitzenverbände der Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen
der stationären Hospizen maßgeblichen Spitzenorganisationen Anspruch auf
einen Zuschuss zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen
palliativ-medizinische Behandlungen erbracht werden, wenn eine ambulante Versorgung
im Haushalt oder der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann.

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