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Satzungsleistungen "Hospizleistungen"Versicherte, die keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, haben im Rahmen der Verträge
der Spitzenverbände der Krankenkassen mit den für die Wahrnehmung der Interessen der stationären Hospizen maßgeblichen Spitzenorganisationen Anspruch auf einen Zuschuss zu stationärer oder teilstationärer Versorgung in Hospizen, in denen palliativ-medizinische Behandlungen erbracht werden, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann.
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