AOK PLUS
Sternplatz 7
01067 Dresden
Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"
Versicherte der AOK PLUS erhalten Haushaltshilfe, wenn Ihnen wegen einer Krankenhausbehandlung oder medizinischen Vorsorge und Rehabilitation die Weiterfµhrung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist ferner, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Darµber hinaus bietet Ihnen die Gesundheitskasse diese Unterstµtzung fµr bis zu sechs Wochen, wenn nach įrztlicher Bescheinigung eine Weiterfµhrung des Haushaltes infolge einer akuten schweren Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit nicht möglich ist.
Des Weiteren kann diese Mehrleistung bis zu 52 Wochen erbracht werden, wenn die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sind und wegen einer aus medizinischen Grµnden erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen die Weiterfµhrung des Haushaltes nicht möglich ist und im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
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