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01067 Dresden

Zahnarzt muss Heil- und Kostenplan kostenlos erstellen


Pressemitteilung vom 4.11.2011
Der Heil- und Kostenplan ist ein Kostenvoranschlag des Zahnarztes für geplanten Zahnersatz. Gesetzlich Versicherte müssen diesen zusammen mit dem Bonusheft vor der Behandlung bei ihrer Krankenkasse einreichen, um den Zuschuss der Kasse zu den Behandlungskosten ausrechnen zu lassen. Erst nach Genehmigung der Kasse darf die Behandlung beim Zahnarzt beginnen. „Die Erstellung des Heil- und Kostenplanes ist für gesetzlich Krankenversicherte kostenlos", so AOK-Pressesprecher Jürgen Frühauf.

Der Heil- und Kostenplan enthält den zahnärztlichen Befund, die geplante Versorgung sowie das Honorar des Zahnarztes und die Laborkosten. Inhalt ist ein Gebissschema, in welchem jeder Zahn mit einer zweistelligen Ziffer benannt wird. Durch bestimmte Kürzel, die auf dem Heil- und Kostenplan stehen, wird der Befund, die von den Kassen übernommene Regelversorgung und eventuell eine Therapieplanung für den einzelnen Zahn angegeben. Der Heil- und Kostenplan ist ein Vorschlag, d.h. die Kosten sind geschätzt und können sich im Lauf der Behandlung verändern. AOK-Versicherte können sich dazu beim Zahnmedizinischen Beratungsdienst der AOK PLUS unter 0361/ 6574 80450 individuell beraten lassen.

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