Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

AOK PLUS

Sternplatz 7
01067 Dresden

Wer haftet bei Arzneimittelschäden?


Pressemitteilung vom 5.4.2011
Die Haftung erfolgt nach dem patientenorientierten Arzneimittelgesetz. Das bedeutet; zunächst haftet die Firma, die das Arzneimittel in Deutschland in den Verkehr gebracht hat. Das muss nicht unbedingt die Herstellerfirma sein. Wenn Firmen Präparate in Lizenz produzieren, haftet die lizenzgebende Firma. Sollte ein Arzneimittel einen Schaden erzeugt haben, gibt es für den Patienten gegenüber den allgemeinen Haftungsregeln Beweiserleichterungen. Nicht der Patient wäre dann in der Beweispflicht, sondern das Unternehmen. Diese Haftung nach dem Arzneimittelgesetz gilt für alle zulassungspflichtigen Medikamente. Homöopathische Präparate und Ähnliches fallen nicht darunter. Hier gelten die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

Zusatzversicherung ...

mehr...

Navigation
0.Startseite
1.gesetzlich versichert
 - Wahltarifrechner
 - Leistung
 - gesetzlich oder privat
2.Zusatzversicherung
3.privat versichert
4.im Urlaub versichert
5.Wechsel-Tipp
6.Up To Date - Mail
7.Weiterempfehlen
8.Google Gadget
Kasse der Woche


Schnellcheck

Sehen Sie schnell, welche Leistungen eine Krankenkasse anbietet.

Impressum | Werbung | Sitemap | Service | Neu: Partnerprogramm

© 1a - Krankenkassen - Übersicht gesetzliche Krankenkassen ( AOK, BKK, IKK, Ersatzkassen)