Pressemitteilung vom 5.7.2011
Bundeselterngeld erhält man auf Antrag in der Regel für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes. Wenn das Elterngeld halbiert wird ist eine Verlängerung der Bezugszeit auf 28 Monate möglich. Darüber hinaus kann in Thüringen nach Ablauf des Bundeselterngeldes noch Landeserziehungsgeld bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes beantragt werden. In diesen Zeiten muss man keine Beiträge zur Sozialversicherung bezahlen, wenn man unmittelbar vorher pflichtversichert war. Wichtig ist, dass zwischen der vorherigen Pflichtversicherung - z.B. einer Beschäftigung oder dem Bezug von Arbeitslosengeld - und dem Beginn des Elterngeldes keine Lücke eintritt und das sich das Landeserziehungsgeld unmittelbar und lückenlos an das Bundeselterngeld anschließt. Bestand unmittelbar vor Beginn des Elterngeldes keine Pflichtversicherung, sollten die Eltern prüfen, ob eine Familienversicherung in Frage kommt. Sollte das so sein, besteht auch hier die Beitragsfreiheit bei der Sozialversicherung.