Pressemitteilung vom 21.9.2010
Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmerinnen. „Er besteht in den letzten sechs Wochen vor der Geburt, am Entbindungstag und in den ersten acht Wochen nach der Geburt“, so AOK-Sprecher Jürgen Frühauf. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten wird sogar für zwölf Wochen Mutterschaftsgeld ab dem Entbindungstag gezahlt. Bei einer vorzeitigen Entbindung gibt es außerdem auch Mutterschaftsgeld für die Zeitspanne, die zwischen dem errechneten und dem tatsächlichen Geburtstermin liegt.
„Das Mutterschaftsgeld von der Kasse beträgt täglich bis zu 13 Euro“, so Frühauf. Den Differenzbetrag zum Nettoverdienst gleicht der Arbeitgeber aus. Bei anderen Versicherten (Selbstständige oder Arbeitslosengeld-Bezieher) richtet sich das Mutterschaftsgeld nach der Höhe des Krankengeldes. Mehr Infos dazu gibt es bei allen Krankenkassen.