Integrierter Versorgungsvertrag nach §§ 140 a ff. SGB V
Medizinischer Bereich: Für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres übernimmt die sächsisch-thüringische Gesundheitskasse ab sofort die Kosten einer homöopathischen Behandlung.
Ort: Sachsen/Thüringen
Partner:
Behandlungsmerkmale:
Teilnahmevoraussetzungen:
Kostenzuschüsse:
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Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist
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