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AOK Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"Höhe des Zuschusses zu den übrigen Kosten (d.h. zusätzlich zu den Kosten für Behandlungen und Anwendungen): € 8,-- je KalendertagZuschuss für chronisch kranke Kleinkinder: € 21,-- je Kalendertag
Bedingungen: Die Vorsorgeleistung muss von der AOK genehmigt sein, d.h. die ambulante Behandlung am Wohnort reicht nicht aus, und die Vorsorgebedürftigkeit insbesondere im Sinne der Sekundärprävention muss vorliegen, d.h. Vorsorgemaßnahmen sollen bei chronischen Erkrankungen Rückfälle vermeiden helfen und werden z.B. bei Rheuma, Bronchialerkrankungen von Kindern oder chronischen Schmerzen durchgeführt.
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