Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

AOK Niedersachsen

Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover

Satzungsleistungen "Sonstiges"


- Kostenübernahme für Mutter-Kuren bzw. Mutter-Kind-Kuren, bzw. Vater-Kind-Maßnahmen(bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung für Mutter/Vater und entsprechend auch für das erkrankte Kind in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes oder einer gleichartigen Einrichtung)

- eigene Einrichtungen zur Gesundheitsförderung und eigene Kureinrichtungen

- AOK-Fachpersonal für Informationen und persönliche Beratung:
> Gesundheitsfachkräfte, darunter Ernährungsberater/-innen und Sportfachkräfte (Kursangebote zur Gesundheitsförderung und persönliche Beratung bei Patienten mit spezifischen Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Rückenerkrankungen)
> Rehabilitationsberater (geben Auskünfte zu Rehabilitationsmaßnahmen, z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt und weitergehende konkrete Hilfen)
> Pflegefachkräfte (informieren über Möglichkeiten der häuslichen Pflege, beraten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige)
> AOK-Apotheker (pharmakologische Beratung von Ärzten)

- dichtes Geschäftsstellennetz, daneben AOK-Geschäftsstellen auch auf vielen deutschen Flughäfen sowie Servicestellen im Ausland

- Mitgliederzeitschriften und Informationsbroschüren zu Gesundheitsthemen für verschiedene Zielgruppen, z.B. Diabetiker

- Qualitätsgesicherte medizinische Informationen im Internet sowie Online-Angebote zur Gesundheitsförderung

- Integrierte Versorgungsmodelle

- Deutschlands erstes Hausarztmodell für Kinder und Jugendliche: "AOK-Junior".

- AOK-Hausarztmodell für alle Versicherten ab 15. Lebensjahr

Vorteile für Versicherte: bei vorab vereinbarten Terminen grundsätzlich maximal 30 Minuten Wartezeit /
pro Woche eine Sprechstunde nach 18.00 Uhr von mindestens einer Stunde Dauer / Koordinierung diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen, auch in der Form, dass die Arztpraxis auf Wunsch des Patienten in medizinisch erforderlichen Fällen entsprechende Termine direkt mit dem Mit- oder Weiterbehandler vereinbart.
andere Vorteile für Versicherte: Qualität der Versorgung / Vermeidung von Doppeluntersuchungen und unnötigen Krankenhausaufenthalten / Steuerung und Koordinierung des gesamten Versorgungsgeschehens.
Einschreibeperiode: gesetzlicher Umfang, also mindestens 1 Jahr / danach ist eine Kündigung mit drei Monaten Erklärungsfrist jeweils zum Quartalsende möglich.
Einsparung Praxisgebühr: nein.
Zugang zum Facharzt: gesetzlicher Umfang / Frauen- und Augenärzte dürfen aufgesucht werden.

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

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