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AOK Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover Satzungsleistungen "Sonstiges"- Kostenübernahme für Mutter-Kuren bzw. Mutter-Kind-Kuren, bzw. Vater-Kind-Maßnahmen(bei einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung für Mutter/Vater und entsprechend auch für das erkrankte Kind in einer Einrichtung des Müttergenesungswerkes oder einer gleichartigen Einrichtung)
- eigene Einrichtungen zur Gesundheitsförderung und eigene Kureinrichtungen - AOK-Fachpersonal für Informationen und persönliche Beratung: > Gesundheitsfachkräfte, darunter Ernährungsberater/-innen und Sportfachkräfte (Kursangebote zur Gesundheitsförderung und persönliche Beratung bei Patienten mit spezifischen Erkrankungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Rückenerkrankungen) > Rehabilitationsberater (geben Auskünfte zu Rehabilitationsmaßnahmen, z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt und weitergehende konkrete Hilfen) > Pflegefachkräfte (informieren über Möglichkeiten der häuslichen Pflege, beraten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige) > AOK-Apotheker (pharmakologische Beratung von Ärzten) - dichtes Geschäftsstellennetz, daneben AOK-Geschäftsstellen auch auf vielen deutschen Flughäfen sowie Servicestellen im Ausland - Mitgliederzeitschriften und Informationsbroschüren zu Gesundheitsthemen für verschiedene Zielgruppen, z.B. Diabetiker - Qualitätsgesicherte medizinische Informationen im Internet sowie Online-Angebote zur Gesundheitsförderung - Integrierte Versorgungsmodelle - Deutschlands erstes Hausarztmodell für Kinder und Jugendliche: "AOK-Junior". - AOK-Hausarztmodell für alle Versicherten ab 15. Lebensjahr Vorteile für Versicherte: bei vorab vereinbarten Terminen grundsätzlich maximal 30 Minuten Wartezeit / pro Woche eine Sprechstunde nach 18.00 Uhr von mindestens einer Stunde Dauer / Koordinierung diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen, auch in der Form, dass die Arztpraxis auf Wunsch des Patienten in medizinisch erforderlichen Fällen entsprechende Termine direkt mit dem Mit- oder Weiterbehandler vereinbart. andere Vorteile für Versicherte: Qualität der Versorgung / Vermeidung von Doppeluntersuchungen und unnötigen Krankenhausaufenthalten / Steuerung und Koordinierung des gesamten Versorgungsgeschehens. Einschreibeperiode: gesetzlicher Umfang, also mindestens 1 Jahr / danach ist eine Kündigung mit drei Monaten Erklärungsfrist jeweils zum Quartalsende möglich. Einsparung Praxisgebühr: nein. Zugang zum Facharzt: gesetzlicher Umfang / Frauen- und Augenärzte dürfen aufgesucht werden.
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