Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

AOK Niedersachsen

Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover

Satzungsleistungen "Hospizleistungen"


Ambulante Hospize: Die Krankenkassen zahlen seit 2002 einen Zuschuss zu den Personalkosten der Hospize, der bis 2007 kontinuierlich gesteigert wird. Die AOK fördert somit eine Infrastruktur, die ihre Versicherten in Anspruch nehmen können. Ambulante Hospizleistungen werden ehrenamtlich erbracht; entsprechende Organisationen werden von der AOK unterstützt.

Stationäre Hospize: Versicherte, die keine Krankenhausbehandlung benötigen, erhalten einen Zuschuss von der AOK für die palliativ-medizinische Behandlung in stationären oder teil-stationären Hospizen, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie des Versicherten nicht erbracht werden kann (maximal 142,80 Euro täglich).Die Pflegekasse übernimmt für Pflegebedürftige je nach Einstufung in die Pflegeversicherung zusätzlich die anfallenden Kosten bis zur jeweils gültigen Budgetgrenze.

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