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AOK Niedersachsen
Hildesheimer Straße 273
30519 Hannover Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"Über die in § 38 Abs. 1 SGB V* genannten Fälle hinaus stellt die AOK Haushaltshilfe unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung:
- Haushaltshilfe ist wegen akuter schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit oder wegen einer aus medizinischen Gründen erforderlichen Abwesenheit als Begleitperson eines versicherten Angehörigen erforderlich und im Haushalt lebt ein Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Dauer: bis zu 52 Wochen. - Die AOK stellt bei akuter schwerer Krankheit oder bei akuter Verschlimmerung einer Krankheit Haushaltshilfe bis zu 4 Wochen auch dann zur Verfügung, wenn kein Kind im Haushalt lebt. Umfang der Hilfe: Grundsätzlich 8 Stunden/Tag, Abweichungen je nach individueller Erfordernis möglich. Bei selbstbeschaffter Haushaltshilfe bis zu € 7,50 stündlich. (*Voraussetzung für diese Leistung ist immer: Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen)
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