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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Mecklenburg-Vorpommern" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK Nordost" AOK Mecklenburg-Vorpommern
Am Grünen Tal 50
19063 Schwerin Zusatzversicherung "SU 9"Kooperationspartner: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Altersbegrenzung
Stationärer Zusatzschutz100 Prozent der erstattungsfähigen Aufwendungen bei stationärer Heilbehandlung wegen Unfallfolgen für Mehrkosten der Unterbringung im Zweibettzimmer, wahl-und belegärztliche Leistungen, Verpflegung, Sanitärzelle, Telefonanschluss, Radio- und Fernsehgerät, Transport - jeweils 100 km - zum und vom Krankenhaus, im Rettungshubschrauber zum Krankenhaus.Bei stationärer Heilbehandlung wegen Krankheit oder Entbindung bietet der Tarif ein Krankenhaustagegeld von 25,56 EUR pro Tag. Der Beitritt ist nur bis zu einem Eintrittsalter von 40 Jahren möglich. Ärztliche und zahnärztliche Leistungen sind im Rahmen der Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte erstattungsfähig. Kategorien
Kostenbeispiele
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