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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Mecklenburg-Vorpommern" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK Nordost" AOK Mecklenburg-Vorpommern
Am Grünen Tal 50
19063 Schwerin Zusatzversicherung "AZT"Kooperationspartner: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Altersbegrenzung
Ambulanter ZusatzschutzSehhilfen- 80 % - bis 14. Lebensjahr 65 EUR - ab 14. Lebensjahr 130 EUR bei Änderung Sehfähigkeit um mind. 0,5 Dioptrien Hörgeräte - 80 % - bis 600 EUR je Hörgerät Ärztlich verordnete Arzneimittel - 80 %- bis 300 EUR/Kalenderjahr Heilpraktiker nebst von diesem verordnete Arzneimittel - 80 % - bis 500 EUR/Kalenderjahr
Stationärer ZusatzschutzKur- und Sanatoriumsbehandlung- 20 EUR Tagegeld - bis 30 Tage ein erneuter Leistungsanspruch besteht, wenn der Beginn der letzten Kur- oder Sanatoriumsbehandlung mindestens 24 Monate zurück liegt
Zahn-ZusatzschutzZähne- zahnärztliche Leistungen bis Höchstsätze GOZ: - Vorsorge - Einlagefüllungen, Zahnkronen - Zahnersatz (z.B. Brücken / Prothesen) - Funktionsanalystische und –therapeutische, implantologische Leistungen - Kieferorthopädie - Zahntechnische Laborarbeiten - Erstattungssätze für o.g. Leistungen mit Heil- und Kostenplan: 50 % max. die tatsächlichen Kosten ohne Heil- und Kostenplan: 50 % bis 2.500 EUR, 25 % die diesen Betrag übersteigen Kategorien
Kostenbeispiele
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