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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Mecklenburg-Vorpommern" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK Nordost" AOK Mecklenburg-Vorpommern
Am Grünen Tal 50
19063 Schwerin Zusatzversicherung "AM 9"Kooperationspartner: DKV Deutsche Krankenversicherung AG Altersbegrenzung
Gesundheitscheck im VorfeldAllgemeine Gesundheitsfragen sind vom Versicherten im Antrag zu beantworten.
Ambulanter Zusatzschutz- Ambulante Heilbehandlung: Ersetzt werden, mit Ausnahme der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen gemäß Sozialgesetzbuch V:· 100 % der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für ärztliche Leistungen (ggf. auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus), Leistungen des Krankengymnasten, des Masseurs und Logopäden, nach vorheriger Leistung der GKV· 100 % der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für Hilfsmittel, nach vorheriger Leistung der GKV· 50 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Heilpraktiker.- Sehhilfen:Die verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für: · Sehhilfen, einschließlich Brillenfassungenwerden, sofern kein Leistungsanspruch gegenüber der GKV besteht, zu 70 % ersetzt. (Voraussetzung: mit der GKV ist Kostenerstattungsprinzip vereinbart)
Zahn-Zusatzschutz- Zahnärztliche Heilbehandlung:Ersetzt werden nach vorheriger Leistung der GKV (ggf. auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus), mit Ausnahme der gesetzlich vorgesehenen Zuzahlungen gemäß Sozialgesetzbuch V: 100 % der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnbehandlung und Kieferorthopädie, (maximal 50 % des Rechnungsbetrages) 100 % der verbleibenden erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz und Zahnkronen, (maximal 50 % des Rechnungsbetrages)
Welche Leistungen werden erst nach Sperrfrist erstattet?Die allgemeine Wartezeit von 3 Monaten entfällt bei allen Tarifen, besondere Wartezeiten gelten in Einzelfällen.Kategorien
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