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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Mecklenburg-Vorpommern" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK Nordost" AOK Mecklenburg-Vorpommern
Am Grünen Tal 50
19063 Schwerin Der Wahltarif "Krankengeldwahltarif"Typ: sonstiges
§ Optimal abgesichert: Hauptberuflich selbständig Erwerbstätige können ab 01.08.2009 wieder eine Versicherung mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit wählen. Für Selbständige, die einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld gewählt haben, bietet die AOK als sinnvolle Ergänzung einen bedarfsgerechten Krankengeld-Wahltarif an. § Der AOK-Krankengeld-Wahltarif garantiert Ihnen noch mehr Flexibilität. Mit dem Tarif KG 22 sichern Sie sich Ihre Krankengeldzahlung bereits ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit. § Bei Einkünften oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, sichert der Tarif KG PLUS auch höhere Einkommensausfälle zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ab § Planbare Prämien: Im AOK-Krankengeld-Wahltarif KG 22 beträgt die Prämie 1,25 v. H. Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen, die für die Bemessung Ihrer Krankenversicherungsbeiträge maßgebend sind. Die monatliche Prämie im AOK-Krankengeld-Wahltarif KG PLUS zur Absicherung von Einkommensausfällen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung ist abhängig von der gewählten Höhe des zusätzlichen Krankengeldes. Die Monatsprämie beträgt 5,40 Euro je 10 Euro zusätzlichem Krankengeld pro Kalendertag. Bis zu 150,00 € Aufstockung pro Kalendertag sind hierbei möglich.
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