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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Mecklenburg-Vorpommern" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK Nordost" AOK Mecklenburg-Vorpommern
Am Grünen Tal 50
19063 Schwerin Der Wahltarif "AOK-Wahltarif Zahnersatz"Typ: sonstiges
§ Mit dem AOK-Zahnersatz-Wahltarif verdoppelt die AOK Ihren gesetzlichen Festzuschuss ab dem 4. Teilnahmejahr komplett (Leistungsbetrag bis maximal zur Höhe der Zahnarztrechnung). § In den ersten drei Jahren der Tarifteilnahme sind die Leistungen auf maximal 250 Euro (Jahr 1), maximal 500 Euro (Jahr 2) bzw. maximal 750 Euro (Jahr 3) begrenzt. § Ab dem 7. Teilnahmejahr erhalten Sie zusätzliche 5 % des Leistungsbetrages, ab dem 10. Jahr zusätzliche 10 %. Ab dem 13. Teilnahmejahr steigern wir Ihren Leistungsbetrag sogar um 20 %. § Verzicht auf Wartezeiten. § Risikoprüfungen gibt es nicht.
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