Je nach Einkommen bietet die AOK unterschiedliche Tarife.
Sie können sich für den AOK-Selbstbehalttarif, der Ihren beitragspflichtigen Einnahmen entspricht entscheiden. Sie können auch einen niedrigeren Tarif wählen, wenn Ihnen der maximale Selbstbehalt in Ihrem Tarif zu hoch ist. Die Wahl eines höheren Tarifes ist nicht möglich.
AOK Selbstbehalttarife
- Senken Sie Ihre Geusndheitskosten, bis zu 600 Euro Bonus überweist Ihnen die AOK, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen auf Ihr Konto.
- Der auszuzahlende Bonus verringert sich nur,wenn Sie im Laufe des Jahres Rezepte für Medikamente oder Heilmittel zu Lasten der AOK einlösen oder ins Krankenhaus müssen.
Arztbesuche ohne Eigenanteil:
Der reine Arztbesuch oder Vorsorgeuntersuchungen werden nicht angerechnet.
Kalkulierbares Risiko:
Ihr eigenes finanzielles Risiko beträgt je nach Tarif zwischen 50 bis 120 Euro pro Jahr.
Mitversicherte nicht betroffen:
Rezepte und Krankenhausaufenthalte
von mitversicherten Partnern und Kindern werden nicht angerechnet.
So funktionieren die Tarife:
Die AOK-Selbstbehalttarife sind ganz einfach aufgebaut. Als eine Art „Startkapital“ bekommen Sie nach Ihrer Anmeldung einen Betrag gutgeschrieben – den Grundbonus. Dieser Bonus verringert sich im Kalenderjahr nur,wenn Sie Kassenrezepte erhalten oder ein Krankenhausaufenthalt nötig wird. (Es wird nur ein pauschaler Betrag abgezogen). Danach rechnen wir für Sie ab und überweisen den restlichen Betrag.
Das bedeutet für Sie:
Der „reine“ Arztbesuch (ohne Kassenrezept) oder Vorsorgeuntersuchungen spielen bei den AOK-Selbstbehalttarifen keine Rolle. Solange Sie kein Rezept erhalten, verringert sich auch nach einem Arztbesuch Ihr Bonus nicht.
So läuft die Abrechnung:
Jeweils nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung. Dabei werden von der AOK die anrechenbaren Selbstbehalte festgestellt, der gutzuschreibende Bonus ermittelt und beides miteinander verrechnet. Anschließend erfolgt die Auszahlung oder ggf. auch die Forderung des Selbstbehalts.
Wann kann die Teilnahme gekündigt werden?
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an den AOK-Selbstbehalttarifen teilzunehmen. In besonderen Fällen – zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Arbeitslosengeld erhalten – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
| Tarif | Einnahmen*
| Grund- bonus* | Selbstbehalt Arztbesuch* | Selbstbehalt Krankenhaus* | Max. Risiko* |
| Angaben in Euro |
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| 1 | bis 1.000 | 50 | 12,50 | 25 | 50 |
| 2 | bis 1.500 | 100 | 25,00 | 50 | 80 |
| 3 | bis 2.000 | 150 | 37,50 | 75 | 80 |
| 4 | bis 2.500 | 250 | 62,50 | 125 | 80 |
| 5 | bis 3.000 | 350 | 87,50 | 175 | 90 |
| 6 | bis 3.500 | 450 | 112,50 | 225 | 100 |
| 7 | über 3.500 | 600 | 150,00 | 300 | 120 |
Einnahmen* = Ihre beitragspflichtigen Einnahmen pro Monat in €
Grundbonus* = Ihr Grundbonus je Kalenderjahr in €
Staffelbonus* = Ihr Staffelbonus für Jahre ohne Selbstbehalte in €
Selbstbehalt Arztbesuch* = Pauschaler Selbstbehalt je Arztbesuch mit Rezept für Medikamente oder Heilmittel zu Lasten der AOK in €
Selbstbehalt Krankenhaus* = Pauschaler Selbstbehalt je Krankenhausaufenthalt in €
Max. Selbstbehalt* = Maximaler Selbstbehalt in €
Max. Gesamtbonus* = Maximaler Gesamtbonus in €