Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen
ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Mecklenburg-Vorpommern" existiert nicht mehr.
Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK Nordost"

AOK Mecklenburg-Vorpommern

Am Grünen Tal 50
19063 Schwerin

Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"


Höhe des Zuschusses pro Tag zu den übrigen Kosten (d.h. zusätzlich zu den Kosten für Behandlungen und Anwendungen): € 13,-- Zuschuss pro Tag für chronisch kranke Kleinkinder: € 21,--

Bedingungen: Die Vorsorgeleistung muss von der AOK genehmigt sein, d.h. die ambulante Behandlung am Wohnort reicht nicht aus und die Vorsorgebedürftigkeit insbesondere im Sinne der Sekundärprävention muss vorliegen, d.h. Vorsorgemaßnahmen sollen bei chronischen Erkrankungen Rückfälle vermeiden helfen und werden z.B. bei Rheuma, Bronchialerkrankungen von Kindern oder chronischen Schmerzen durchgeführt.

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