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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "AOK Mecklenburg-Vorpommern" existiert nicht mehr. Ihr Rechtsnachfolger ist die "AOK Nordost" AOK Mecklenburg-Vorpommern
Am Grünen Tal 50
19063 Schwerin Satzungsleistungen "Häusliche Krankenpflege"Im gesetzlichen Rahmen. Häusliche Krankenpflege zur Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes übernimmt die AOK bis zu vier Wochen (Behandlungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung). Sollte darüber hinaus weiterhin begründeter Bedarf bestehen, wird die Leistung in Ausnahmefällen weiter zur Verfügung gestellt. Zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung wird Behandlungspflege, soweit sie medizinisch notwendig ist, ohne zeitliche Begrenzung übernommen.
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